Er wollte am Willkommensfest für Flüchtlinge teilnehmen. Ein Bonner Jurastudent ist der einzige Bundesbürger, der gegen das Versammlungsverbot in Heidenau geklagt hat. Das BVerfG hat Michael Fengler gerade Recht gegeben*. Ein Gespräch.
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Weil ein FBI-Agent sich bei seinen Ermittlungen zu Bombendrohungen als Journalist ausgab, zieht die amerikanische Nachrichtenagentur AP gegen das US-Justizministerium vor Gericht. Die Agentur sieht ihren Ruf bedroht.
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Bundestagspräsident Norbert Lammert hat sich für eine Aufnahme zentraler Regeln des Wahlrechts ins Grundgesetz ausgesprochen. Er plädiere dafür, dass Grundsatzfragen wie die Fünf-Prozent-Sperrklausel in der Verfassung verankert werden.
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Die Verleihung des Körperschaftsstatus an Religionsgemeinschaften durch Landesgesetz verstößt gegen die Gewaltenteilung. Dies entschied das BVerfG und gab damit einer Verfassungsbeschwerde der "Zeugen Jehovas" teilweise statt.
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Harald Range hat gegenüber der FAZ zu den Umständen seiner Entlassung Stellung bezogen. Er erklärte vor allem, warum er seinem Dienstherrn zuvor offen widersprach.
Das VG Stuttgart hat zwei Klagen des Ex-Ministerpräsidenten Stefan Mappus gegen den Landtag von Baden-Württemberg im Zusammenhang mit dem EnBW-Deal abgewiesen. Oppenländer hat den Landtag vor Gericht vertreten, Bub Gauweiler war für Mappus tätig.
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In Sachen Netzpolitik.org gerät der Justizminister ins Visier. Der BGH-Richterverein fordert, seine Einflussnahme zu prüfen. Das BMI räumte am Donnerstag ein, länger über die Ermittlungen gegen Journalisten informiert gewesen zu sein.*
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Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Affäre um den Rückkauf von EnBW-Anteilen ist bereits Geschichte. Auch das juristische Nachspiel scheint jetzt ein Ende zu haben. Ex-Ministerpräsident Mappus kassierte eine Niederlage.
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