Die Bildzeitung muss eine Überschrift über eine "Pfändung" von Boris Becker nicht korrigieren. Rechtsbegriffe seien nur beschränkt gegendarstellungsfähig. Es kommt auf das Verständnis des durchschnittlichen Bildzeitungslesers an, so das BVerfG.
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Weil AfD-Politiker Björn Höcke ein Foto von einer Demo auf Facebook postete, das auch das Bild eines Verbrechensopfers zeigte, bekommt es der Thüringer nun mit der Justiz zu tun. Die Familie der Abgebildeten hat Anzeige erstattet.
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Die Wortberichterstattung über Nationalspieler Julian Draxler, der im Urlaub auf Ibiza eine "unbekannte Schöne" küsst, ist zulässig. Bilder von dem Ereignis dürfen aber nicht veröffentlicht werden, entschied das OLG Köln.
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Ein Ehepaar aus München fühlte sich durch die Außenkameras seines Nachbarn beobachtet. Auch wenn die Kameras nicht in ihren Wintergarten zeigten, bestehe doch ein "Überwachungsdruck". Das sah das örtliche AG anders.
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1958 war eines der spannendsten Jahre der deutschen Presserechtsgeschichte: Die Bundesregierung unternahm den Versuch, das Persönlichkeitsrecht zentral zu regeln und scheiterte, was ein bisschen auch an einer persischen Prinzessin lag.
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Wikipedia muss sich als journalistisches Medium behandeln lassen, sagt das Landgericht Berlin. Die Plattform habe sicherzustellen, dass von ihren Autoren presserechtliche Sorgfaltsmaßstäbe eingehalten würden. Anderenfalls müsse man korrigieren.
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Die Erhebung persönlicher Daten zur Aufklärung von Straftaten ist in der Regel zulässig. Der EuGH musste nun entscheiden, wie schwer eine Straftat dafür sein muss. Kommt drauf an, sagen die Luxemburger Richter.
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SPD-Politiker Sigmar Gabriel muss nicht hinnehmen, dass ein sächsischer Werkzeughändler Miniaturholzgalgen mit der Beschriftung "Reserviert – Sigmar 'Das Pack' Gabriel" und "Volksverräter" verkauft. Dies entschied das LG Hamburg.
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