Das LG Köln hat dem Axel-Springer-Verlag die Berichterstattung über Christoph Metzelder im Zusammenhang mit einem gegen ihn gerichteten Ermittlungsverfahren verboten. Es fehle ein Mindestbestand an Beweistatsachen.
Die Äußerung "Drecks Fotze" soll sich noch haarscharf an der Grenze des Hinnehmbaren bewegen, so die Berliner Richter. Sie entschieden, dass 22 gerügte Beschimpfungen gegen Renate Künast auf Facebook keine Beleidigungen seien.
Eine funktionstüchtige Kamera und eine Attrappe hatte der Mann auf das Grundstück seines Nachbarn ausgerichtet. Beide muss er nun entfernen. Bei letztere bestehe zumindest ein "Überwachungsdruck", der das Persönlichkeitsrecht verletze.
Im Rechtsstreit um ein angebliches Geheimkonto von Franz Josef Strauß hat der älteste Sohn des früheren bayerischen Ministerpräsidenten einen Teilerfolg erzielt. Das LG Köln untersagte einem Buchverlag eine Aussage zur Höhe des Erbes.
Betagte Vermieter dürfen eine Mieterin im Treppenhausputzplan als "Fräulein" bezeichnen, so das AG Frankfurt. Und stellt ab auf ein "entspannteres Selbstverständnis von Frauen samt einer gehörigen Portion Selbstironie".
Als im Internet plötzlich Nacktfotos von Lena Meyer-Landrut kursierten, mit denen die Sängerin zuvor offenbar erpresst worden war, berichtete die Bild-Zeitung ausführlich über das Thema - und ging dabei zu weit, meint der BGH.
Die Bild durfte 25 Jahre nach dem Tod von Walter Sedlmayer nicht mit Namensnennung, Foto und grausamen Details über einen der verurteilten Mörder berichten. Ein nun rechtskräftiges Urteil des OLG Köln stellt auf dessen Resozialisierung ab.
Das OLG Hamburg hatte im vergangenen Jahr große Teile des "Schmähgedichts" von Jan Böhmermann gegen den türkischen Präsidenten Erdogan verboten. Dabei bleibt es: Der BGH wies eine Nichtzulassungsbeschwerde des Satirikers zurück.