Das österreichische Online-Portal OE24 darf nicht mehr das Gesicht eines der mutmaßlichen Hintermänner des Strache-Videos zeigen. Selbst wenn er beteiligt gewesen wäre, überwöge sein Persönlichkeitsrecht, sagt das LG Berlin.
"Kriminelles Unrecht" oder "Sternstunde des Journalismus": Wegen der Veröffentlichung des Strache-Videos ging es heute auch juristisch in der Diskussion ziemlich drunter und drüber: Die wichtigsten Fragen erläutert Nima Mafi-Gudarzi.
Ist es okay, wenn Polizisten bei Großeinsätzen eine Nummer auf dem Rücken tragen? Die AfD in Sachsen-Anhalt ist jedenfalls dagegen. Das LVerfG erklärte die Regelungen nun aber für verfassungsgemäß.
Wenn Medien zulässig über Strafverfahren berichtet und dabei Namen genannt haben, dann müssen sie diese nicht automatisch nach einer gewissen Zeit aus dem Online-Archiv entfernen. Es ist immer noch abzuwägen, so der BGH. Von Martin W. Huff.
Der Abtreibungsgegner, der bereits erfolglos gegen die Nennung seines Namens auf Buzzfeed vorging, musste nun eine weitere Schlappe hinnehmen. Auch die Vorsitzende von Pro Familia durfte ihn öffentlich nennen, meint das LG Hamburg.
Das Schmähgedicht des Satirikers Böhmermann gegen den türkischen Präsidenten löste einen diplomatischen Eklat aus. Die Kanzlerin bewertete es als "bewusst verletzend". Böhmermann will ihr das jetzt gerichtlich untersagen lassen.
Das OLG Köln hat entschieden, dass die Zeitschrift Computer Bild das Konterfei von Jan Böhmermann zur Bebilderung eines Texts über HD-Receiver verwenden durfte. Bei der Entscheidung kam der Zeitschrift ein Wortspiel in der Überschrift zugute.
In der DDR genossen Samenspender, anders als heute, völlige Anonymität gegenüber ihren leiblichen Kindern. Eine Frau darf nun nach 28 Jahren dennoch den Namen ihres biologischen Vater erfahren, entschied der BGH.