Nach Ansicht des VG Hamburg verletzt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht das Allgemeine Persönlichkeitsrecht. Ein Eilantrag gegen die Regelung in der Corona-Verordnung blieb ohne Erfolg.
Das Zitat ist eine besonders scharfe Waffe im Meinungskampf, wenn es darum geht, jemanden zu kritisieren, so das OLG Frankfurt. Kann ein solches verschieden gedeutet werden, muss der Zitierende besondere Vorsicht walten lassen.
Aus einem 35 Jahre alten Bericht im Online-Archiv eines Magazins geht hervor, dass ein Anwalt der Sohn eines ehemaligen Politikers ist. Dies stellt aber keine Verletzung seines Allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar, wie das BVerfG entschied.
Nur weil man Abgeordneter ist, darf man nicht automatisch auch Grundbücher einsehen, entschied der BGH und wies die Beschwerde einer Berliner Politikerin ab, nicht in den Einträgen recherchieren zu dürfen.
Ein Lehrer, der mit seinen Schulkassen für das Schuljahrbuch fotografiert wurde, hat keinen Anspruch auf Entfernung der Bilder. Das OVG in Koblenz bestätigte die Vorinstanz und wies den Antrag des Lehrers auf Zulassung der Berufung ab.
Die Grünen-Politikerin Renate Künast war mit ihrer Beschwerde gegen die "Drecks Fotze"-Entscheidung des LG Berlin teilweise erfolgreich. Das KG stufte nun sechs weitere Kommentare als Beleidigung ein. Facebook darf nun Nutzerdaten herausgeben.
Im vergangenen Jahr entschied das VG Meiningen, dass der AfD-Politiker Björn Höcke auf einer Demonstration als "Faschist" bezeichnet werden durfte. Allerdings hat das VG ihn damit nicht zum Faschisten erklärt, entschied nun das LG Hamburg.
Die identifizierende Berichterstattung der Bild über zwei Männer, die jahrelang untersagte Geschäfte mit Immobilien in München machten, war zulässig. Das Öffentlichkeitsinteresse wiege schwerer als das Recht am eigenen Bild, so der BGH.