Die Weitergabe von heimlichen Ton- und Filmaufnahmen an Dritte kann Straftatbestände erfüllen. Verdeckte Aufnahmen können laut OLG Köln deshalb auch dann einen Unterlassungsanspruch begründen, wenn sie nicht gesendet werden.
Weil Die Bunte 2014 drei Bilder seiner Häuser zeigte, zog Karl-Theodor zu Guttenberg erfolglos vor die deutschen Gerichte. Nun wandte er sich an den EGMR - und musste sich ein drittes Mal geschlagen geben.
Ein Bordell in Westfalen wird zurzeit von einer spanischen Stiftung belangt, die sich um den Nachruhm Dalís sorgt. Es ist nicht der erste Fall, mit dem der surrealistische Künstler Rechtsgeschichte schreibt.
Das AG Riesa hat einen Mann vom Vorwurf der Sachbeschädigung freigesprochen: Sein Handeln sei gerechtfertigt gewesen, als er eine über seinem Grundstück schwebende Drohne mit einem Luftgewehr vom Himmel holte.
Das Interesse einer Altenpflegerin an der freien Gestaltung ihres äußeren Erscheinungsbildes tritt hinter das Interesse der Arbeitgeberin, das körperliche Wohlbefinden der Bewohner zu schützen, zurück: Gelnägel sind laut ArbG Aachen tabu.
Weil der MDR in einem Fernsehbeitrag einen Gastwirt mit der italienischen Mafia in Verbindung brachte, muss er ihm wohl Anwaltskosten erstatten. Der Mann hatte Abmahnungen an Personen verschickt, die den Beitrag weiterverbreitet hatten.
Der Ex-Mitarbeiter des sächsischen LKA, der als "Hutbürger" bekannt geworden ist, will eine Entschädigung vom ZDF. Sein Anwalt, der sächsische AfD-Vize Maximilian Krah, hat Klage eingereicht. Er fordert mindestens 20.000 Euro vom ZDF.
Die TV Movie muss 20.000 Euro an Fernsehmoderator Günther Jauch zahlen. Die Zeitschrift hatte ein Foto von ihm für einen Artikel über die Krebserkrankung eines anderen Moderators verwendet - und zwar völlig ohne Zusammenhang, so das OLG Köln.