Es war einmal einfach, eine Stellenanzeige zu formulieren. Dann kamen das AGG und eine Entscheidung des BVerfG zum dritten Geschlecht. Nun schaffen es nicht einmal mehr Anwälte, alles richtig zu machen.
Gewerkschaftsboss Claus Weselsky hat im Streit um die Werbeanzeige des Autovermieters Sixt verloren. Er muss sich sein Bild mit der Unterschrift "Mitarbeiter des Monats", mit dem Sixt geworben hat, gefallen lassen, so das OLG Dresden.
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Auch wenn jemand nicht (mehr) Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren ist, darf die Polizei gegen dessen Willen seine Fingerabdrücke nehmen. Es könnte ja sein, dass sie später mal gebraucht werden, so das BVerwG.
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Nach einigen Kontroversen in der schwarz-roten Bundesregierung liegt der Gesetzentwurf jetzt vor. Künftig soll es ein drittes Geschlecht im Geburtenregister geben. Opposition und Betroffenen geht das längst nicht weit genug.
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Das OLG Frankfurt hat die Klage eines ehemaligen Fußball-Nationalspielers abgewiesen. Der Ex-DFB-Torwart wollte sein Konterfei nicht mehr auf den Sammelkarten eines Sportverlags sehen, muss damit nun aber leben.
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The Onion Router (TOR) gilt als perfektes Mittel für den Persönlichkeitsschutz. Die Verfolgung von im Internet begangenen Rechtsverletzungen wird erschwert, Kriminelle werden angelockt. Wann der Provider haftet, erläutert Kai Cornelius.
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Die BamS berichtete, gegen den Ex-VW-Chef werde nun auch wegen Steuerhinterziehung ermittelt. Das ergebe sich aus den Ermittlungsakten. Sein Anwalt wittert einen Verrat von Dienstgeheimnissen. Doch so einfach ist es nicht, meint Martin W. Huff.
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2015 läuft ein Pegida-Anhänger mit einem Galgen durch Dresden - reserviert für die Bundeskanzlerin und ihren damaligen Vize. Später bietet er eine Miniaturnachbildung im Internet an. Ex-Außenminister Gabriel will das nicht hinnehmen und klagt.
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