Opfer von früherer Folter haben keinen Anspruch auf subsidiären Schutz. Anders wäre es nur, wenn das Herkunftsland die medizinische Hilfe absichtlich verweigerte, so der EuGH. Eine Abschiebung kann aber ausgeschlossen sein.
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Ein Rechtsanwalt und Publizist wurde über Jahrzehnte hinweg vom Verfassungsschutz beobachtet, weil er demokratiefeindliche Ziele unterstützt haben soll. Nun hat auch die zweite Instanz geurteilt: Das war rechtswidrig.
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Fertiggestellt ist der neue Hauptstadtflughafen immer noch nicht. Protestaktionen dagegen laufen aber nach wie vor. Fluglärmgegner dürfen für ihren Protest die Fassade des Brandenburger Parlaments nutzen, entschied das VG Potsdam nun.
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Nachdem bereits G20-Gewalttäter verurteilt wurden, wollen Aktivisten jetzt gegen die Stadt Hamburg klagen. Es sei zu "zahllosen Schikanen"und einem "Putsch der Exekutive gegen die Judikative" gekommen, meinen sie.
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Gleichstellungsbeauftragte können in Schleswig-Holstein nur Frauen werden. Das LAG findet das in Ordnung und verwehrt einem männlichen Bewerber eine Entschädigung nach dem AGG.
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Schwer gepanzerte Polizisten mit Langwaffen sind auf Weihnachtsmärkten, Großveranstaltungen und öffentlichen Plätzen keine Seltenheit mehr. Daniela Winkler und Florian Bollmann sehen darin eine bedenkliche Entwicklung.
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Wenn die Lieblingsrichter der Deutschen ihre Entscheidungen verkünden, dann ist das mehr als einfach nur Rechtsprechung. Dann hält man mal kurz inne. Dann macht das die Bundesrepublik ein bisschen besser. Vielleicht.
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Auch gegenüber Menschen mit krankhaftem Harndrang ist die Stadt Essen nicht verpflichtet, kostenlose Toiletten anzubieten. Es gebe andere Möglichkeiten, sich dennoch in der Öffentlichkeit aufzuhalten, so das OVG NRW.
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