Die Refugee Law Clinic Munich entwickelt derzeit ein Computerprogramm, um die Arbeit im Verein effizienter zu gestalten. Ihre Idee hat das Finale der Google Impact Challenge erreicht, es geht um 20.000 Euro für das Projekt.
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Flüchtlinge dürfen sich gegen Abschiebungsanordnungen, die ergehen, bevor der Zielstaat zugestimmt hat, verteidigen. Das hat der EuGH entschieden. Richtig - wenn auch wenig überraschend, meint Marcel Keienborg.
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Das OLG Dresden hat entschieden, dass Pegida die Grenze zur Schmähkritik nicht überschritten hat, als das Bündnis die Seenotretter von Mission Lifeline als "Schlepper" bezeichnete. Die Äußerung sei von der Meinungsfreiheit gedeckt.
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Ein Flüchtling beantragt in Deutschland Asyl, reist dann aber nach Frankreich weiter. Die französischen Behörden wollen ihn möglichst schnell nach Deutschland zurückschicken. Das geht nur mit deutscher Zustimmung, urteilt der EuGH.
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Ein Gesetzesentwurf in Ungarn stellt Hilfeleistungen für Flüchtlinge, die illegal ins Land gekommen sind, unter Strafe. Helfern drohen Arrest- und Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr. Bei Hilfsorganisationen stößt das Vorhaben auf Kritik.
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Auch in diesem Jahr hält der Grundrechte-Report der Republik den Spiegel in puncto Bürger- und Menschenrechte vor. Schwerpunkt 2018: Die Einschränkungen von Freiheitsrechten und überbordende Überwachung.
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Die Entscheidungen der OVG zum Flüchtlingsstatus bei wehrpflichtigen Syrern sind ein Beispiel für die voneinander abweichende Rechtsprechung. Derzeit steht es acht zu fünf gegen die Flüchtlinge. An zwei OVG stehen die Entscheidungen aus.
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Die große Mehrzahl der Länder will bei den von der Bundesregierung vereinbarten Asyl- und Abschiebezentren zunächst nicht mitmachen. Nur Bayern und das Saarland erklären sich bereit. Die CSU sieht aber alle Bundesländer in der Pflicht.
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