Die Süddeutsche Zeitung durfte im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal wörtlich aus dem Tagebuch eines Bankers zitieren. Der Bundesgerichtshof betont das überragende öffentliche Interesse in dem Fall.
Die Influencerin Tessa Bergmeier kritisierte auf Instagram eine Hamburger Designerin für die Verarbeitung von Leder. Sie sei eine "Mörderin" und ihre Shows "Leichenschauen". Die Designerin wehrte sich, nun entscheid das LG Hamburg.
Davies kritisierte die Journalistin Krone-Schmalz wegen Falschaussagen und Kreml-Nähe, die reagierte mit einer Abmahnung. Vor Gericht erklärte man den Streit nun für erledigt, Krone-Schmalz trägt die Kosten.
Ein Kinderbuch mit Märchen über die gleichgeschlechtliche Ehe muss keinen Warnhinweis für Kinder enthalten. Litauen muss daher der Mutter der verstorbenen Autorin 12.000 Euro Entschädigung zahlen.
Ein OLG hatte einer Zeitung untersagt zu schreiben, dass eine sektenähnliche Gemeinschaft den Staat ablehnen würde. Das sei nämlich nicht belegt. Das BVerfG bewertete den Fall jedoch anders.
Seit Beginn der landesweiten Proteste im Iran werden immer mehr Demonstrierende festgenommen. Es werden harte Strafen verhängt, die Todesstrafe ist in den Verfahren keine Seltenheit mehr.
Durfte der FDP-Politiker und Bundestagsvizepräsident Kubicki den türkischen Präsidenten Erdogan als "kleine Kanalratte" bezeichnen? Die Staatsanwaltschaft Hildesheim sagt "ja" und lehnt Ermittlungen ab.
Russland geht hart gegen Kritiker des Angriffskrieges vor - das gilt offenbar auch schon dann, wenn man zu gut von Selenskyj träumt und darüber spricht.