Einem Richter werden seine Zeiten als Steward nicht für seinen Richtersold angerechnet. Seine soziale Kompetenz sei durch diesen Job nicht gefördert worden, meint das BVerwG. Robert Hotstegs dagegen sieht einige Gemeinsamkeiten.
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Nach dem Skandal um ihren gefälschten Lebenslauf erklärte die SPD-Politikerin, auf ihr Bundestagsmandat verzichten zu wollen. Der Antrag soll aber einen Formfehler enthalten. Damit bleibt Hinz vorerst weiterhin MdB - und erhält Bezüge.
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Eine Lehrerin hat in Teilzeit gearbeitet, wurde vom Land NRW aber über Jahre hinweg voll dafür bezahlt und bekam 237.000 Euro zu viel. Weil sie das Besoldungsamt nicht darüber informierte, wurde sie nun zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
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Das Land NRW überweist einer Teilzeit-Lehrerin irrtümlich fast sechs Jahre lang Vollzeitbezüge. Die beklagte sich nicht - und stand nun wegen Betruges vor Gericht. Das AG Düsseldorf ließ aber Milde walten.
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Karlsruhe will den Gesetzgeber Sachsen-Anhalts nicht erneut verpflichten, bei der Besoldung von Richtern und Staatsanwälten nachzubessern. Durch einen Antrag auf Erlass einer Vollstreckungsanordnung kann dieses Ziel nicht erreicht werden.
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Renten- und Pensionssysteme dürfen Altersgrenzen für die Mitgliedschaft vorsehen. Das sei zwar eine Diskriminierung, so der EuGH. Die sei aber in diesen Fällen gerechtfertigt.
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Die Besoldung von Richtern in Brandenburg ist in den Jahren 2004 bis 2013 nach Ansicht des OVG Berlin-Brandenburg zu niedrig ausgefallen. Nun muss in Karlsruhe geprüft werden, ob die Besoldung mit dem Grundgesetz vereinbar ist oder nicht.
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Die Postreform II wirkt nach: Beamte müssen "amtsangemessen" beschäftigt werden. Ob dies auch bedeutet, nicht auf höherwertigen Dienstposten eingesetzt zu werden, musste das BVerwG klären. Robert Hotstegs ordnet dessen Urteil ein.
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