Das Beamtenrecht in Baden-Württemberg weicht in bedeutenden Bereichen von dem des Bundes und anderer Bundesländer ab. Frank Wieland erläutert, warum und unter welchen Umständen das BVerwG diese Abweichungen in zwei Urteilen erlaubt.
Artikel lesen
Das VG Bremen hält die Besoldung von Bremer Beamten, Richtern und Professoren für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Teilweise sei sie sogar evident unzureichend, teilte das Gericht mit. Nun soll das BVerfG entscheiden.
Artikel lesen
Die Beamtenpension richtet sich in der Höhe nach dem letzten Amt, sofern dieses mindestens zwei Jahre lang ausgeübt wurde. Dass sie entsprechende Aufgaben de facto schon viel länger erledigt hatten, half den Klägern vor dem BVerwG nicht weiter.Artikel lesen
Mit Verweis auf die geänderte Praxis der übrigen Bundesländer will nun auch Thüringen die Verbeamtung von Rechtsreferendaren abschaffen. Damit würden rund 400 Euro netto und Zulagen wie der Familienzuschlag entfallen.
Artikel lesen
Der Staat kann bei der Besoldung seiner Beamten nicht frei entscheiden, sondern muss bestimmte Maßstäbe einhalten, entschied das BVerfG. Es hat damit seine Vorgaben zur Richterbesoldung jetzt im Wesentlichen auf Landesbeamte übertragen.
Artikel lesen
Mitarbeiter vom Ordnungs- und Servicedienst einer Stadt müssen nicht mit so viel Wissen aufwarten wie Polizisten. Eine Vergleichbarkeit scheitere schon an unterschiedlichen Vergütungssystemen, hat das LArbG Düsseldorf entschieden.
Artikel lesen
Beamte in Sachsen werden durch die Einstufung in ihre Besoldungsgruppe nicht altersdiskriminiert. Das Land hat das ehemals rechtswidrige Besoldungssystem inzwischen ersetzt. Das BVerfG sieht keinen Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot.
Artikel lesen
Die Neuregelung der Professorenbesoldung durch das Anfang 2013 in Hessen eingeführte Professorenbesoldungsgesetz ist verfassungsgemäß. Dies entschied das VG Gießen und wies damit die Klage einer Universitätsprofessorin ab.
Artikel lesen
Jetzt Pushnachrichten aktivieren
Pushverwaltung
Sie haben die Pushnachrichten abonniert. Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.