Reform des Prostitutionsgesetzes: "Ein gefundenes Fressen für Moralapostel"

Interview mit Dr. Margarete Gräfin von Galen

08.11.2013

2/2: "Der Staat sollte auf die Frauen zugehen, statt sie an den Rand zu drängen"

LTO: Was wären denn sinnvolle Maßnahmen?

von Galen: Ein Ausbau des Beratungsangebots und ein proaktiver Umgang mit Prostituierten. Auf der Ebene der Beratungsangebote werden nicht genügend Kapazitäten bereit gestellt,  um mit den Frauen zu arbeiten, sich in sie hineinzuversetzen, soziale Besuche zu machen und so in problematischen Situationen intervenieren zu können. Diese Arbeit kann auch nicht die Polizei übernehmen, die immer ein repressives Element hat und zu den Frauen nie den gleichen Zugang finden wird. Außerdem sollten Frauen, die Opfer von Menschenhandel wurden, nicht nur für die Dauer der Ermittlungen ein Aufenthaltsrecht erhalten; das entsprechende Abkommen des Europarats hat Deutschland zwar ratifiziert, ist aber über das nötige Mindestmaß in Sachen Opferschutz nicht hinausgegangen.

Ein weiterer Punkt ist die Erteilung von Arbeitsgenehmigungen. Im Zuge der angesprochenen EU-Osterweiterung wurde aus Sorge vor einer Flut von Billiglohnkräften eine erst Ende 2013 auslaufende, abgestufte Regelung geschaffen, wonach rumänische und bulgarische Bürger eine Arbeitserlaubnis benötigen. Die erhalten sie als Prostituierte aber nicht, und ob den EU-Bürgern Hartz IV zusteht, war ja bis vor kurzem auch offen und ist immer noch nicht endgültig geklärt. Wenn der Staat hier mehr auf die Frauen zuginge, ihnen womöglich sogar die Adressen seriöser Bordelle vermitteln würde, wäre damit ein wichtiger Schritt getan. Stattdessen ignoriert er sie, schafft Sperrgebiete, um sie auch räumlich auszugrenzen und sieht zu, wie sie mit der Hilfe zwielichtiger Gestalten in Deutschland ihr Glück suchen.

LTO: Jemanden zur Prostitution zu zwingen, ist natürlich auch heute schon illegal. Was hindert die Betroffenen eigentlich, zur Polizei zu gehen?

von Galen: Das ist leichter gesagt als getan. Sicherlich stehen teilweise Bedrohungen der Zuhälter im Raum. Einige Frauen kommen auch aus Ländern und Lebensumständen, die ohnehin katastrophal sind und sind es kaum besser gewöhnt. Das aufgeklärte und selbstbestimmte Frauenbild Deutschlands ist nicht in allen Teilen der Welt – oder auch nur Europas – so anzutreffen. Diese Frauen haben weder den Mut, das Selbstverständnis noch die Beratung und die Mittel, um sich rechtlich durchzusetzen.

"Eine gewerberechtliche Kontrolle wäre sinnvoll, wenn sie gut umgesetzt wird"

LTO: Ein konkreter Vorschlag, der in der Diskussion ist, ist eine gewerberechtliche Anzeige- oder Erlaubnispflicht für Bordelle. Was halten Sie davon?

von Galen: Ich fände das grundsätzlich nicht problematisch und potentiell nützlich – allerdings nur, wenn es auch sinnvoll umgesetzt wird. Derzeit erkennen fünf Bundesländer Bordelle überhaupt nicht als Gewerbe an, sie könnten sich dort also nicht mal anmelden, wenn sie wollten. In anderen Ländern wird den Betreibern von den Behörden teilweise geraten, sich lieber als Zimmervermietung oder ähnliches zu registrieren. Wenn nun gleich eine Erlaubnispflicht eingeführt würde, habe ich die Sorge, dass die Behörden darauf nicht ausreichend vorbereitet wären und uneinheitliche, teilweise unsinnige Standards an die Frage der Erlaubnisfähigkeit anlegen würden. Eine bundesweit einheitliche Anzeigepflicht, verbunden mit der Möglichkeit, zum Beispiel bei erheblichen Vorstrafen des Betreibers das Gewerbe zu untersagen, fände ich allerdings sinnvoll.

LTO: Es gibt auch den Vorschlag, Freier zu bestrafen, die mit Zwangsprostituierten verkehren. Was halten Sie davon?

von Galen: Im Einzelfall gibt es da sicher Situationen, die strafwürdig sind. Häufig dürfte es aber schwierig werden, zu beweisen, dass der Freier die Zwangslage der Prostituierten kannte. Insgesamt halte ich es nicht für sinnvoll, weitere Akteure im Bereich der Prostitution zu kriminalisieren. Dort, wo Sanktionen notwendig sind, sollte man das Problem an der Wurzel packen, also weder bei den Prostituierten noch bei den Freiern, sondern bei den Vermittlern und Menschenhändlern.

"Was Frau Schwarzer tut, ist frauenfeindlich"

LTO: Zum Abschluss eine unjuristische Frage: Frau Schwarzer ruft aktuell in der Emma zu einer radikalen Zurückdrängung bis hin zu einem Verbot der Prostitution auf. Zahlreiche Prominente haben sich ihrem offenen Brief angeschlossen. Was halten Sie davon?

von Galen: Meines Erachtens kann man Frau Schwarzers Haltung in dieser Frage nur als klar frauenfeindlich bezeichnen. Sie will ihre persönlichen Maßstäbe von richtig und falsch zur verbindlichen Vorgabe für jede Frau machen. Es ist aber unbestreitbar, dass viele Frauen, die in diesem Gewerbe arbeiten, dies gern und freiwillig tun. Diese Frauen leiden nicht unter der Prostitution an sich, sondern unter der sozialen Stigmatisierung, zu der Frau Schwarzer maßgeblich beiträgt.

Dass es daneben in der Tat auch Missbrauch gibt, ist unbestritten, aber da kann ich nur zu meinem Bauarbeiter-Beispiel zurückkommen: Missstände im Einzelfall rechtfertigen nicht das generelle Verbot eines ganzen Gewerbes.

LTO: Frau Dr. Gräfin von Galen, vielen Dank für das Gespräch.

Dr. Margarete Gräfin von Galen ist Anwältin in Berlin und vorwiegend als Strafverteidigerin tätig. 2004 erschien ihr Buch "Rechtsfragen der Prostitution. Das Prostitutionsgesetz und seine Auswirkungen".

Das Interview führte Constantin Baron van Lijnden.

Zitiervorschlag

Dr. Margarete Gräfin von Galen, Reform des Prostitutionsgesetzes: "Ein gefundenes Fressen für Moralapostel" . In: Legal Tribune Online, 08.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9985/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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