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Reform des Prostitutionsgesetzes: "Ein gefundenes Fressen für Moralapostel"

Interview mit Dr. Margarete Gräfin von Galen

08.11.2013

Prostitutionsgesetz

© macgyverhh - Fotolia.com

Das älteste Gewerbe der Welt macht derzeit wieder Schlagzeilen. Alice Schwarzer ruft in der Emma zum Kampf gegen die "moderne Sklaverei" auf. Derweil hofft die Union, zusammen mit der SPD schärfere Gesetze verabschieden zu können. Doch viele Vorschläge gehen am Problem vorbei und sind Ausdruck einer paternalistischen und verlogenen Politik, findet Margarete Gräfin von Galen.

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LTO: Frau Dr. Gräfin von Galen, bevor wir in die Debatte einsteigen zunächst ein kleiner historischer Rückblick. Das Prostitutionsgesetz gibt es seit Ende 2001. Welche Ziele hat der Gesetzgeber damals verfolgt?

von Galen: Das Gesetz sollte die Prostitution insgesamt aus dem kriminellen Milieu herausholen. Der Vertrag eines Freiers mit einer Prostituierten galt vorher als sittenwidriges Rechtsgeschäft, Prostituierte konnten ihren vereinbarten Lohn also auch nach erbrachter Leistung nicht einklagen – das hat sich geändert. Außerdem sollte die Arbeit der Prostituierten in einem Bordell in  sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen ermöglicht werden und der Straftatbestand der Förderung der Prostitution wurde abgeschafft.

LTO: Und haben diese Änderungen den gewünschten Erfolg erzielt?

von Galen: Teilweise. Der Lohn kann jetzt tatsächlich eingeklagt werden. Besonders häufig wird das nicht nötig, aber es hat ja auch einen bedeutenden symbolischen Wert, ob die Rechtsordnung einer Prostituierten vermittelt, dass ihre Arbeit nichts wert und per se verwerflich ist, oder nicht.

Dr. Margarete Gräfin von GalenDie Abschaffung der Förderung der Prostitution war überfällig und hat ganz konkrete, bedeutsame Auswirkungen mit sich gebracht. Vorher hat sich praktisch jeder Bordellbetreiber nach dieser Norm strafbar gemacht. Der Tatbestand hatte wohlgemerkt mit Zwangsprostitution, Menschenhandel usw. überhaupt nichts zu tun. Im Gegenteil: Je angenehmer und ansprechender die Betreiber die Arbeitsbedingungen gestaltet haben, zum Beispiel durch Bereitstellen von Kondomen oder flexible Arbeitszeiten, desto eher haben sie die Prostitution gefördert. Das war völlig absurd, gewissermaßen wie Anstiftung oder Beihilfe zu einem nichtexistenten Straftatbestand, da man Prostitution an sich ja durchaus nicht verbieten wollte. Indem die Norm weggefallen ist, sind viele Personen als Bordellbetreiber auf den Markt gedrängt, für die das vorher nicht in Frage kam, weil sie sich nicht strafbar machen wollten. Das sind natürlich nicht gerade Mitarbeiter im Finanzministerium, aber zum Beispiel Bar- oder Discothekenbetreiber.

"Soziale Ächtung trägt zu Verschleierung von Arbeitsverhältnissen bei"

LTO: Und wie steht es um die Schaffung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse?

von Galen: In diesem Punkt ist das Gesetz weitestgehend gescheitert. Woran das liegt, ist unklar. Zum Teil wohl am Selbstverständnis der Prostituierten, die ihr Geschäft eher als freie Arbeit denn als Angestelltenverhältnis betrachten, zum Teil auch an dem Wunsch, diesen sozial nach wie vor schlecht angesehen Beruf nicht gegenüber Arbeitsagentur und Rentenversicherungsträger anzugeben.

Sie müssen sehen, dass es in den meisten gesellschaftlichen Schichten nach wie vor schwer bis unmöglich ist, offen zuzugeben, dass man als Prostituierte arbeitet, ohne geächtet zu werden. Das bedeutet für die Frauen einen unheimlichen sozialen Druck. Viele von ihnen leben ein Doppelleben und wollen an so wenigen Stellen wie möglich angeben, wie sie ihr Geld verdienen. Die aktuelle Diskussion verbessert die soziale Stellung der Prostituierten leider herzlich wenig.

LTO: Hat es seit dem Erlass 2001 Änderungen am Prostitutionsgesetz gegeben?

von Galen: Nein. Ein Entwurf von CDU und FDP, der unter anderem vorsah, Bordelle zu überwachungsbedürftigen Gewerben zu machen, hatte zwar den Bundestag passiert, wurde aber in der letzten Sitzung des Bundesrates gekippt.

LTO: Nach den Wahlen sind die Karten neu gemischt. Die Union will die Gesetze verschärfen und es ist gut möglich, dass die SPD mitzieht. Ein maßgebliches Argument ist dabei der Kampf gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution. Aber wissen wir eigentlich, wie groß diese Probleme wirklich sind?

von Galen: Verlässliche Zahlen gibt es dazu praktisch nicht. Mein Eindruck nach Gesprächen mit den Beratungsstellen ist, dass es sich nur um einen relativ kleinen Prozentsatz aller Prostituierten handelt, aber natürlich ist jeder Einzelfall einer zu viel. Außerdem scheint es in der Tat so zu sein, dass durch die EU-Osterweiterung die Armutsprostitution insbesondere aus Rumänien und Bulgarien in Deutschland zugenommen hat.

"Wegen einzelner Missstände ein ganzes Gewerbe zu stigmatisieren, ist absurd"

LTO: Also wäre eine strengere Kontrolle sinnvoll?

von Galen: Das kommt drauf an. Ein Vorgehen gegen Menschenhandel ist natürlich sinnvoll, aber nicht in Form eines repressiven Vorgehens gegen Prostitution schlechthin. Wenn Sie zum Beispiel hören, dass in den Vereinigten Arabischen Emiraten Bauarbeiter schlecht behandelt werden und sogar wegen der schlechten Arbeitsbedingungen sterben, dann denken Sie darüber nach, wie man die Arbeitsbedingungen verbessern könnte – aber bestimmt nicht über ein grundsätzliches Verbot oder eine Beschränkung von Bauarbeiten.

Im Falle der Prostitution gibt es eine konservative, moralisierende Schicht, die das Gewerbe tatsächlich am liebsten ganz verbieten würde und den Schutz vor Menschenhandel vor ihren Karren spannt. Das ist kontraproduktiv, weil das Problem so nicht verbessert, sondern eher verschlimmert wird. In Schweden zum Beispiel, wo Prostitution illegal ist, geht es den natürlich trotzdem vorhandenen Prostituierten eher schlechter als besser.

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  • Seite 1:

    Das Prostitutionsgesetz 2001 und die Entwicklung bis heute

  • Seite 2:

    Sinn und Unsinn der diversen Reformen und Initiativen

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Reform des Prostitutionsgesetzes: . In: Legal Tribune Online, 08.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9985 (abgerufen am: 13.02.2026 )

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