LSG NRW zu erfolglos arbeitssuchenden EU-Bürgern: Migranten haben Hartz-IV-Anspruch
Das LSG NRW hat einer rumänischen Familie, die sich nach längerer, objektiv aussichtsloser Arbeitssuche weiter in Deutschland aufhält, einen Anspruch auf Hartz IV zuerkannt. Die Entscheidung lässt viele Kommunen aufhorchen - sie könnte bundesweit etwa 130.000 Personen betreffen.
Nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) II haben Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Diesen Ausschlussgrund sah der 19. Senat des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen (NRW) im Fall einer rumänischen Familie indes nicht als gegeben an (Urt. v. 10.10.2013, Az. L 19 AS 129/13).
Da die Bemühungen der rumänischen Staatsangehörigen, eine Arbeitsstelle zu erhalten, zum Zeitpunkt der Antragstellung seit über einem Jahr erfolglos und auch für die Zukunft nicht erfolgversprechend gewesen seien, gehörten sie nicht mehr zu dem ausgeschlossenen Personenkreis. Auf die umstrittene Frage, ob der Leistungsausschluss insgesamt mit EU-Recht unvereinbar sei, komme es daher nicht an. Auch sei die Familie nicht mehr zur Arbeitsuche freizügigkeitsberechtigt.
Auf die Kommunen könnten nun zahlreiche neue Leistungsanträge und damit neue Kosten zukommen.
dpa/age/LTO-Redaktion
Diese Entscheidung wird viel Diskussionsstoff nach sich ziehen. De facto dürfte sich aber an der Verfahrensweise zunächst nichts ändern, denn die Sozialrichter entscheiden nicht überall gleich - die Rechtskraft der Entscheidung dürfte ja auch noch ausstehen.
JCPrima! Endlich ein Urteil, das das Grundrecht auf Freizügigkeit respektiert und mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums in Einklang bringt. Bleibt zu hoffen, dass alle Migrantinnen und Migranten in Deutschland Kenntnis von diesem Urteil erlangen und entsprechend mit Anträgen darauf reagieren können!
Manfred BartlWird die Bundesrepublik Deutschland vielleicht doch wieder ein Rechtsstaat? Nein, ich glaub's trotzdem nicht...
Liebe Redaktion,
man muss sich überlegen, ob Sie noch bei Jurion zu halten sind. Wenn es der Redaktion wichtig ist, derartigen Schmutz zu veröffentlichen, werden wir unsere Geschäftsbeziehung zu Jurion überdenken. Wir hoffen, dass es sich um einen Ausreißer handelt. Als Mitglieder des Hamburger Anwaltsvereins und des DAV werden wir unseren Kollegen über den Vorgang berichten. Wir sehen Ihrer Stellungnahme entgegen.
Mit freundlichen Grüssen
P.G.
Rechtsanwalt