
Wer den Betriebsweg verlässt, um einen beleidigenden Falschparker zur Rede zu stellen, ist nicht unfallversichert. Kommt es zu einer Schlägerei, stellen die daraus resultierenden Verletzungen keinen Arbeitsunfall dar, so das SG Berlin.
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Wer den Betriebsweg verlässt, um einen beleidigenden Falschparker zur Rede zu stellen, ist nicht unfallversichert. Kommt es zu einer Schlägerei, stellen die daraus resultierenden Verletzungen keinen Arbeitsunfall dar, so das SG Berlin.
Artikel lesenWeil das Jobcenter zu langsam war, erhob eine Hartz-IV-Empfängerin Untätigkeitsklage. Absolut zu Recht, so das BVerfG, denn es gebe für Bürger keine Pflicht, Behörden gesondert auf Fristabläufe hinzuweisen.
Artikel lesenEin Langzeitarbeitsloser, der überraschend doch noch einen Job bekommen hatte, konnte diesen nicht antreten, weil er sich die Mietkaution am neuen Arbeitsort nicht leisten konnte. Sozialwidrig gehandelt hat er dadurch nicht, so das LSG.
Artikel lesenKnapp zwölf Jahre, nachdem der Göttinger Transplantationsskandal aufgeflogen ist, steht fest: Die Krankenkasse muss das behandelnde Klinikum für die Transplantation bezahlen, auch wenn die Organspendeliste manipuliert worden war.
Artikel lesenEin Arbeitnehmer hielt sich im Pausenbereich auf – und wurde von einem Gabelstapler angefahren. Dass das entgegen der Auffassung der Berufsgenossenschaft ein Arbeitsunfall war, stellt das LSG Baden-Württemberg nun klar.
Artikel lesenWer sich bei der Arbeit nur mal eben Kaffee holt und dabei stürzt, ist unfallversichert. Es bestehe ein innerer Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit, entschied das LSG Hessen.
Artikel lesenWenn es nach Rainer Schlegel ginge, würden auch Selbstständige, Anwälte und Richter Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Präsident des BSG berichtete in Kassel über die Geschäftszahlen – und politische Notwendigkeiten.
Artikel lesenUm Coronatests abzurechnen, müssen Testzentren die Abrechnungen bei der Kassenärztlichen Vereinigung digital einreichen. Wer stattdessen kistenweise Papiere abgibt, dem muss nichts gezahlt werden, stellt das LSG klar.
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