Reisekosten treffen jeden Urlauber – aber nur behinderte Menschen sind auf die Begleitung einer Assistenz angewiesen. Deren Reisekosten können sie vom Staat erstattet bekommen, so das BSG. Zumindest, wenn sie nicht vermeidbar waren.
Für einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen wegen posttraumatischer Belastungsstörungen genügt es nicht, wenn man die traumaauslösende Kriegssituation nicht selbst erlebt hat, so das LSG. Ein bedeutendes Urteil für "Afghanistanveteranen".
Alkoholkranke Menschen können gegenüber der Krankenkasse keine Versorgung mit Cannabis beanspruchen. Nach Ansicht des LSG Hessen stehen Betroffenen andere Therapien zur Verfügung.
Krankenkassen müssen keine Operationen eines Krankenhauses bezahlen, an denen ein Nichtarzt mitgewirkt hat, so das BSG. In so einem Fall sei das Qualitätsgebot nicht gewahrt.
Krankenkassen müssen eine Therapie mit Cannabis nur als absolute Ausnahme finanzieren. An der angeblichen "Tablettenphobie" eines Patienten, wonach die medizinische Droge der letzte Ausweg sei, hatte das LSG so seine Zweifel.
Eine Schülerin hat keinen Anspruch auf Kostenübernahme in Höhe von zehn Euro für ein Zikusprojekt, das auf dem Schulgelände durchgeführt wurde. Solche Ausgaben seien mit dem Hartz-IV-Regelsatz abgedeckt.
An eine Unterkunft im Sinne des SGB II dürfen keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden, andernfalls würden die Menschen benachteiligt, die auf Hilfe angewiesen sind, stellte das LSG in einer aktuellen Entscheidung klar.
Eine Tanzlehrerin für Flamenco wollte in die Künstlersozialkasse aufgenommen werden. Das scheitert daran, dass der Unterricht keine künstlerische Tätigkeit sei, so das LSG Celle.