Wer sich bei der Arbeit nur mal eben Kaffee holt und dabei stürzt, ist unfallversichert. Es bestehe ein innerer Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit, entschied das LSG Hessen.
Wenn es nach Rainer Schlegel ginge, würden auch Selbstständige, Anwälte und Richter Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Präsident des BSG berichtete in Kassel über die Geschäftszahlen – und politische Notwendigkeiten.
Um Coronatests abzurechnen, müssen Testzentren die Abrechnungen bei der Kassenärztlichen Vereinigung digital einreichen. Wer stattdessen kistenweise Papiere abgibt, dem muss nichts gezahlt werden, stellt das LSG klar.
Schwangere können zum Schutz des ungeborenen Kindes einen Anspruch darauf haben, dass die Krankenkasse Medikamente bezahlt, die noch nicht zugelassen sind. Dafür müsse aber eine "notstandsähnliche Situation" vorliegen, so das BSG.
Rauchende Schüler sind nicht unfallversichert, ebenso wenig Beschäftigte beim gemeinsamen Fußball-Cup - Bewerber beim Kennenlern-Tag aber schon. Zudem führen überlange Prozesse zu Schadensersatz. Hier die wichtigsten Entscheidungen des BSG:
Auch leistungsberechtigte Personen, die in stationären Heimen leben, können vom Sozialhilfeträger eine mit der COVID19-Pandemie zusammenhänende Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro beanspruchen, entschied das LSG Baden-Württemberg.
Wer aus Ärger über Nachbarschaftslärm gegen die Decke schlägt, muss die Kosten selber tragen. Sozialhilfeträger müssen nicht für die Schäden aufkommen, entschied das LSG BaWü.
Ein querschnittsgelähmter Mann beantragte für seinen Rollstuhl ein elektrisches Zuggerät, die Krankenkasse verweigerte ihm dies jedoch. Das LSG verurteilte die Kasse nun allerdings zur Kostenübernahme.