Nach Beleidigung ihres Ausbilders im Referendariat

Die "unwür­dige" Asses­sorin wird doch Anwältin

von Marcel SchneiderLesedauer: 2 Minuten
Nun also doch: Die Assessorin, die ihren Ausbilder im Referendariat beleidigte und dafür verurteilt wurde, darf Anwältin werden. Wegen "Unwürdigkeit" hatte ihr die RAK die Zulassung zunächst verweigert.

"Sie sind ein provinzieller Staatsanwalt, der nie aus dem Kaff rausgekommen ist, in dem er versauert. Ihr Weltbild entspricht den des typischen deutschen Staatsbürgers von 1940. Mit Ihrem Leben und Ihrer Person sind Sie so zufrieden wie das Loch vom Plumpsklo" - so und noch weiter war eine ehemalige Referendarin ihren damaligen Ausbilder angegangen. Wegen "Unwürdigkeit, den Beruf des Rechtsanwalts auszuüben", versagte ihr die zuständige Rechtsanwaltskammer (RAK) Köln die Zulassung zur Anwaltschaft. Schließlich sei sie für ihre Aussagen rechtskräftig wegen Beleidigung verurteilt worden. Ebenso gelangte die RAK zu einer negativen Prognose: Die unprofessionellen Äußerungen der Frau und ihr respektloser Umgang mit anderen ließen nicht darauf hoffen, dass sie als Berufsträgerin als Teil der Rechtspflege mit anderen, gegebenenfalls übergeordneten Organen adäquat zu agieren und die Funktion der Rechtspflege sicherzustellen wüsste. Der von der Assessorin per Verpflichtungsklage angerufene Anwaltsgerichtshof (AGH) in Hamm folgte der Argumentation der RAK. Die Frau zog daraufhin mit einer Verfassungsbeschwerde vor das Bundesverfassungsgericht, nachdem auch der Bundesgerichtshof ihre Nichtzulassungsbeschwerde verwarf. Die Verfassungsrichter aber stellten sich auf ihre Seite und verwiesen den Fall zurück an den AGH. Dort wurde am Freitag mündlich verhandelt. Danach steht fest: Die Frau wird noch in der kommenden Woche als Anwältin vereidigt.

Anzeige

Sache erledigt, Streit um Verfahrenskosten bleibt

"Die Rechtsanwaltskammer Köln hat heute in der mündlichen Verhandlung erklärt, die Klägerin zum nächsten Termin zu vereidigen. Das wird bereits in der ersten Septemberwoche der Fall sein", sagte Martin Huff, Geschäftsführer und Sprecher der RAK Köln auf LTO-Anfrage. Die Assessorin habe in der mündlichen Verhandlung auch zugesagt, zu dem Termin zu erscheinen. Zur Begründung führte Huff an, dass sich die Prognose der RAK hinsichtlich der Tauglichkeit der Assessorin als Anwältin verbessert habe: "Nach der langen Zeit seit der Verurteilung, in der sich die Klägerin unauffällig verhalten hat und sich nichts weiter hat zuschulden kommen lassen, steht ihrer Zulassung zur Anwaltschaft nichts mehr im Wege." Damit ist die eigentliche Angelegenheit erledigt, auch wenn eine Erledigungserklärung nach Informationen von LTO bislang wohl noch nicht abgegeben wurde. Der AGH wird aber noch darüber entscheiden müssen, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Der stellvertretende Pressesprecher des AGH Hamm, Christian Nubbemeyer, bestätigte gegenüber LTO, dass ein Verkündungstermin dazu für Oktober geplant ist. Zur Höhe der Kosten wollte sich am Freitag noch niemand äußern.  Zu diesem Artikel haben und Leserbriefe erreicht! Sie finden sie hier.

Auf Jobsuche? Besuche jetzt den Stellenmarkt von LTO-Karriere.

Thema:

Anwaltsberuf

Verwandte Themen:
  • Anwaltsberuf
  • Referendariat
  • Beleidigung
  • Anwaltsgerichtshof

Teilen

Ähnliche Artikel

Newsletter