Am Nachmittag ging es im NPD-Verbotsverfahren darum, ob und wie der Bundesrat die V-Leute in den Führungsgremien der NPD abgeschaltet hat. Die NPD trägt bislang zur Sache kaum vor, angekündigte "Knaller" blieben am ersten Prozesstag aus.
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Am ersten Tag des Verbotsverfahren vor dem BVerfG stellte die NPD Befangenheitsanträge gegen zwei Richter. Die Prozessvertreter der Partei bezweifeln pauschal fast alles, der Senat reagiert gelassen. Er will in der Mittagspause entscheiden.
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Zunächst drei Tage lang prüft Karlsruhe ab Dienstag auf Antrag des Bundesrats, ob die NPD verboten wird. Das Verfahren könnte nicht nur an den V-Leuten des Verfassungsschutzes scheitern, sondern auch an der Bedeutungslosigkeit der Partei.
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Die erste mündliche Verhandlung über die Anträge von zwei Anwälten, das besondere elektronische Anwaltspostfach für sie nicht empfangsbereit zu schalten, endete am Mittwoch mit einem Vergleich. Für die BRAK vermutlich ein Glücksfall.
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Vor dem AGH Berlin geht es am Mittwoch um die ersten Klagen gegen das beA. Auch sonst hat die BRAK nicht nur technische Probleme, die BNotK stoppt die Produktion der beA-Karten und das BMJV prescht erst vor und rudert dann zurück.
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Der in KfW-Darlehensverträgen vereinbarte Auszahlungsabschlag ist unwirksam, wenn der Kredit nach dem 11. Juni 2010 einem Verbraucher gewährt wurde. Das entschied der BGH am Dienstag. Und enttäuschte damit Darlehensnehmer mit älteren Verträgen.
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Nach den Silvester-Übergriffen soll das Sexualstrafrecht verschärft werden. Der griffige Slogan "'Nein heißt Nein'" verbirgt, dass Opfer künftig gerade nicht mehr Nein sagen müssen. Und mit der Nacht in Köln haben die Pläne nichts zu tun.
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Vier Mitglieder des umstrittenen Hamburger Vereins "Sterbehilfe Deutschland" sind mit ihrem Versuch gescheitert, den neuen § 217 StGB vorläufig außer Kraft setzen zu lassen. Ihre Verfassungsbeschwerde ist aber nicht aussichtslos.
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