Für viele Unternehmen sind Online-Stellenbörsen schon jetzt der wichtigste Kanal, um Bewerber anzusprechen. Print-Stellenanzeigen gehen drastisch zurück, bald wollen Personaler auch selbst aktiver werden. Das passt besonders zu Juristen gut.
Jan Böhmermann darf seine "Schmähkritik" über Erdogan großenteils nicht öffentlich wiederholen, entschied das LG Hamburg. Sein Anwalt Christian Schertz überlegt, das Hauptsacheverfahren zu erzwingen - um vielleicht bis nach Karlsruhe zu gehen.
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Noch in diesem Jahr könnten Anwälte gesetzlich verpflichtet werden, sich bis zu 40 Stunden jährlich fortzubilden. Berufsanfänger sollen Berufsrecht lernen. Und die Zustellung von Anwalt zu Anwalt soll wieder möglich werden.
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Das BMJV will die umstrittene Nutzungspflicht für das besondere elektronische Anwaltspostfach einführen, aber erst ab 2018. Die Zeit bis dahin soll als Testphase dienen. Doch auch nach dem Papier bleiben noch Fragen offen.
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Die StA Mainz ermittelt nicht wegen des Hakenkreuz-Schnitzels, das die heute-show nach dem Wahlsieg des Rechtspopulisten Norber Hofer in Österreich postete. Es bestehe kein Anfangsverdacht für eine Straftat.
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Ein Kind muss nicht die Möglichkeit haben, seinen mutmaßlich leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater zu einem Vaterschaftstest zu zwingen, entschied das BVerfG. Sonst würde zu viel Porzellan zerschlagen.
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Die Staatsanwaltschaft darf gegen Jan Böhmermann wegen Beleidigung eines Staatsoberhaupts ermitteln, die Bundesregierung hat die Ermächtigung dazu erteilt. § 103 StGB soll aufgehoben werden, die Vorschrift sei entbehrlich.
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Am 29. Septemer will die BRAK das besondere elektronische Anwaltspostfach starten. Wer ab diesem Zeitpunkt darüber kommunizieren will, muss die beA-Karte bis Juni bestellen. Danach gibt es keine Garantie für eine pünktliche Auslieferung zum...
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