Naruto wurde mit seinem Selfies weltberühmt. Peta klagt nun im Namen des Affen. Die Tierschutzorganisation will ihm ein Urheberrecht an den Bildern erstreiten. Möglich ist das selbst in den USA nicht.
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Der BGH hat am Dienstag in einem Streit der Süßwarenhersteller Lindt und Haribo Grundsätzliches zum Markenrecht entschieden. Da man den "Lindt Teddy" als "Goldbären" bezeichnen könne, aber nicht müsse, sei Haribos Wortmarke nicht verletzt.
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Am Dienstag hat ein Bundesgericht in Los Angeles das Urheberrecht für das weltbekannte Geburtstagslied "Happy Birthday" für ungültig erklärt. Nach 80 Jahren ist das Lied damit zum Allgemeingut erklärt worden.
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Ein neuer Plagiatsfall, ausgerechnet nicht nur im Recht, sondern im Urheberrecht, veranlasst die Uni Passau zu betroffenen Worten. Roland Schimmel über Soziologie, Pseudologie und Ökonomie plagiierender Rechtswissenschaftler.
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Google zeigt Seiten der von VG Media vertretenen Verlage nur noch verkürzt an, weil es eine Inanspruchnahme nach dem Leistungsschutzrecht fürchtet. Ob damit die VG Media diskriminiert wird, will das BKartA nicht prüfen.
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Im Internet gibt es kostenlose Musik - auch, wenn sie urheberrechtlich geschützt ist. Solche Seiten sind illegal und für die Künstler ein kostenspieliges Ärgernis. Ob deshalb Internetanbieter diese Seiten sperren müssen, prüft der BGH.
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Das Musikbusiness ist bekanntlich ein hartes Geschäft. Verwertungsgesellschaften, Urheber, Interpreten, Label-Inhaber und Manager kämpfen an allen Fronten um ihre Rechte - und ihr Geld. Das einschlägige Rechtswissen fragt unser Quiz ab.
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Ein Habilitand veröffentlicht eine Klausur fürs Staatsexamen irreführend als Aufsatz unter eigenem Namen. Die Sache kam durch einen dummen Zufall ans Licht. Kein Einzelfall im Spannungsfeld von Publikationsdruck, Urheber- und Wissenschaftsrecht.
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