Für illegale Uploads ins Internet kann der Anschlussinhaber als Störer haften. Internetnutzer, die sich auf das voreingestellte WLAN-Passwort des Router-Herstellers verlassen, können auf der sicheren Seite sein, so der BGH.
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Die Betreiber der Suchmaschine Yahoo sind mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverleger vor dem BVerfG gescheitert - vorerst. Sie müssen sich zunächst um Rechtsschutz durch die Fachgerichte bemühen.
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Im Handel vergriffene Bücher dürfen nach Unionsrecht digital vervielfältigt werden. Aber nur, wenn die Urheber vorher ausreichend über ihre Rechte aufgeklärt werden, sagt der EuGH.
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Es scheint ein gutes Jahr für Kreativschaffende zu werden. Nun dürfen nach denen der Autoren auch die Vergütungsanteile der Musiker nicht mehr um den Verleger-Anteil gekürzt werden. Das entschied das KG, wenn auch bisher nur in einem Teilurteil.
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Technisch könnte eine Bibliothek ein E-Book mehrfach verleihen. Rechtlich erkennt der EuGH aber keinen Grund, zwischen digitalem und gedrucktem Lesestoff zu unterscheiden. Warum sich Büchereien freuen dürfen, erklärt André Niedostadek.
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YouTube und die Gema haben überraschend einen Lizenzvertrag abgeschlossen. Die Höhe der Vergütung hält Günter Poll für viel weniger wichtig als die Einigung selbst. Die nutze der Gema auch gegen die Pläne der EU-Kommission.
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Nach Vorlage beim EuGH und Zurückverweisung vom BGH setzte sich Nintendo mit King & Wood Mallesons vor dem OLG München in einem langjährigen Rechtsstreit über Kopierschutzmaßnahmen durch.
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Wer Software auf CD oder DVD weiterverkaufen möchte, muss dem Käufer den Origi-nal-Datenträger übergeben, eine Sicherungskopie genügt nicht, so der EuGH – selbst, wenn das Original verloren oder beschädigt ist. Von Adrian Schneider.
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