Wer Hyperlinks mit Gewinnerzielungsabsicht setzt, muss genau prüfen, ob die Inhalte Urheberrechte verletzen. Für Privatpersonen gelten weiterhin großzügige Regelungen, erklären Dr. Martin Gerecke und Dr. Nico Brunotte. Artikel lesen
Der deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom darf die Gerichtsverhandlung über seine Auslieferung an die USA live streamen, entschied ein Gericht in Neuseeland. Die USA werfen dem Megaupload-Gründer massive Urheberrechtsverletzungen vor.
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Das Geburtstagslied "Happy Birthday" ist weltbekannt. Aber wem gehören die Rechte? Niemandem, das Lied ist Allgemeingut. Dies hat jetzt ein Richter in Kalifornien besiegelt.
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Der Prozess hielt Led Zeppelin und viele Fans in Atem - doch nun hat eine US-Jury entschieden: Für die Rock-Hymne "Stairway to Heaven", die Musikliebhaber seit 45 Jahren begeistert, hat die Band nicht geklaut.
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Niederlage für Wikimedia. Das Portal haftet als Störer für Nutzer, die Fotos von gemeinfreien Gemälden ohne Erlaubnis des Fotografen hochladen. Das entschied kürzlich das LG Berlin. Geklagt hatte ein Mannheimer Museum.
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E-Books sind kräftig auf dem Vormarsch. Wie mit ihrem Verleih durch Bibliotheken umzugehen ist, beschäftigt den EuGH. Dessen Entscheidung könnte nun vorgezeichnet sein, meint André Niedostadek.
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Das BVerfG hat der Verfassungsbeschwerde einer Künstlergruppe um Moses Pelham stattgegeben und Sampling erlaubt. Schalast & Partner hat die Beschwerdeführer vertreten, GvW Graf von Westphalen war für Kraftwerk tätig.
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Wem ein Zahn gezogen wird, der schert sich wenig um Hintergrundmusik vom Band. Eine lauschende Öffentlichkeit, die eine Gebühr rechtfertigen würde, gibt es in Zahnarztpraxen nicht. In Rehazentren ist das nach Ansicht des EuGH anders.
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