Das Netz vergisst gemeinhin nichts. Für Betroffene kann das mitunter unangenehm werden. Doch sie haben die Möglichkeit, gegen unliebsame Veröffentlichungen vorzugehen. Wie das geht, hat nun der BGH entschieden.
Von Youtube lud ein privater Ermittler Songs herunter. Die Musikindustrie und Bürgerrechtler machen den Fall zu einem Musterverfahren. Setzt das LG Hamburg mit seinem Urteil ein wichtiges oder ein gefährliches Zeichen für die Freiheit im Netz?
Weil sie entgegen den Vorgaben des NetzDG kein ausreichendes Beschwerdeverfahren bereitstellten, soll Telegram nun eine Strafe in Millionenhöhe zahlen. Das Unternehmen selbst bestreitet überhaupt ein soziales Netzwerk zu sein.
Eine Regelung in Mobilfunkverträgen, die die Nutzung des Internetzugangs durch bestimmte Endgeräte wie zum Beispiel Routern ausschließt, ist unwirksam, hat der BGH entschieden. Das verstoße gegen die Endgerätewahlfreiheit.
Die EU-Kommission will gegen die Verbreitung von Fotos missbrauchter Kinder im Internet vorgehen und dafür teils auch verschlüsselte Kommunikation durchleuchten lassen. Das ruft Kritiker auf den Plan, auch die Bundesregierung hat Bedenken.
Das Bundesamt für Justiz hat ein Bußgeldverfahren gegen Twitter wegen wiederholter Versäumnisse im Beschwerdemanagement eingeleitet. Zahlreiche ehrverletzende Meinungsäußerungen seien nicht gelöscht worden.
Inwieweit sind Online-Plattformen (mit-)verantwortlich für terroristische Inhalte auf ihren Webseiten? Zwei Fälle vor dem US-Supreme Court könnten erhebliche Folgen für das Funktionieren der Plattformen haben, schreibt Benedikt Gremminger.
Was für eine "Watschn": Die Bundesregierung muss den Betrieb ihrer Facebook-Seite einstellen. Die sogenannte Fanpage könne nicht alle Datenschutzvorgaben erfüllen, so der Bundesdanschutzbeauftragte.