Ist eine kleine WhatsApp-Gruppe ein geschützter Raum, wo man Vorgesetzte ohne Konsequenzen beleidigen kann? In der Regel nein, entschied das BAG. Wenn die Pöbeleien öffentlich werden, droht die Kündigung.
Auf Twitter gibt es immer mehr Parodie-Accounts, die verfremdete oder erfundene Äußerungen prominenter Personen verbreiten. Die Beeinträchtigung von Persönlichkeits- und Immaterialgüterrechten ist dabei regelmäßig gerechtfertigt.
Die Creator-Commerce-Plattform Zezam wird Teil des Portfolios von Tradedoubler. Die Schweden stärken mit dem Zukauf ihren Geschäftsbereich Influencer-Marketing.
Als erster Bundesstaat in den USA hat Montana am Mittwoch die App TikTok verboten. Nur wenige Stunden später reichten fünf Nutzerinnen und Nutzer Klage gegen diese Entscheidung ein. Sie sehen ihr Recht auf Meinungsfreiheit gefährdet.
Nachdem bereits das VG Köln zentrale Vorschriften des NetzDG für unanwendbar erklärt hatte, legt das OVG NRW nun nach: Facebook und Instagram müssen das sogenannte "Gegenvorstellungsverfahren" nicht vorhalten.
Kann eine Behörde datenschutzkonform eine Facebook-Seite betreiben? Der Datenschutzbeauftragte sagt nein, die Bundesregierung sieht das anders - und will notfalls gegen einen Abschaltungsbescheid klagen.
Ein Polizist trat im Internet als "Officer" auf und führte auf einem Social-Media-Kanal mit Angehörigen von Berliner Clans ein Interview per du. So etwas darf er vorläufig nicht mehr tun, so das VG Berlin im Eilverfahren.
Das von Andre Klan und Cathy Hummels gegründete Getränke-Startup Hye gewinnt die Brauereigruppe Warsteiner als weiteren Investor. Die Kanzleien Luther und Grub Brugger sind beratend tätig.