Niederlage für Warner Music Group: Kein Urheber­recht an "Happy Birthday"

23.09.2015

Am Dienstag hat ein Bundesgericht in Los Angeles das Urheberrecht für das weltbekannte Geburtstagslied "Happy Birthday" für ungültig erklärt. Nach 80 Jahren ist das Lied damit zum Allgemeingut erklärt worden.

Das Gericht urteilte, dass der Musikriese Warner/Chappell Music kein gültiges Urheberrecht an dem Lied besitzt. Dazu wurde im Verfahren die lange Geschichte des weltweit populären Songs nachgezeichnet, der seinen Ursprung als Kinderlied im Jahr 1893 unter dem Titel "Good Morning to all" genommen hat. Urheberrechte wurden erstmals 1935 von der Firma Clayton F Summy angemeldet und 1988 von Warner/Chappel Music aufgekauft.

Seitdem verdient Warner kein schlechtes Geld mit der Rechtevergabe: Rund 2 Millionen Dollar nimmt das Label jährlich ein, beispielsweise von Musikern oder Filmemachern, die das Lied in ihren Produktionen verwenden wollen. 2013 griffen drei Dokumentarfilmer, die 5.000 US-Dollar für die Verwendung eines 9-sekündigen Ausschnitts hatten zahlen müssen, das Urheberrecht gerichtlich an - und bekamen damit am Dienstag vor dem Federal Court in Los Angeles Recht.

Nach Ansicht des Gerichts gilt das 1935 angemeldete und später auf Warner übergegangene Urheberrecht nicht für das Lied als ganzes, sondern nur für ein bestimmtes Piano-Arrangement. Nach dem Urteil ist "Happy Birthday to you" somit von jedermann frei nutzbar.

Einer der Klägeranwälte beabsichtigt laut einem Bericht der LA Times, im Zuge einer Sammelklage die von verschiedenen Lizenznehmern bereits an Warner entrichteten Gebühren einzufordern, und zwar "mindestens" bis zurück zum Jahr 1988. Der Konzern erklärte zunächst, das Urteil prüfen zu wollen - ob er einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen wird, ist noch nicht klar.

cvlLTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Niederlage für Warner Music Group: Kein Urheberrecht an "Happy Birthday" . In: Legal Tribune Online, 23.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16977/ (abgerufen am: 17.04.2024 )

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