Peta will Urheberecht für Affen: "Kläger: Naruto, ver­t­reten durch seine engsten Freunde"

23.09.2015

Naruto wurde mit seinem Selfies weltberühmt. Peta klagt nun im Namen des Affen. Die Tierschutzorganisation will ihm ein Urheberrecht an den Bildern erstreiten. Möglich ist das selbst in den USA nicht.

Medienberichten zufolge könnte ein kurioser Rechtsstreit bald die Gerichte in den USA beschäftigen. Die Tierschutzorganisation Peta hat demnach in San Francisco Klage eingereicht. Kläger: "Naruto, ein Schopfaffe, vertreten durch seine nächsten Freunde, People for the Ethical Treatment of Animals". 

Bei dem Streit geht es wieder um das Affen-Selfie, das entstand, als der indonesische Makake sich an der unbeaufsichtigten Kamera des Fotografen David Slater zu schaffen machte. Dabei entstanden einige lustige Selfies, auf denen der Affe Grimassen zu schneiden scheint. Der Fall beschäftigte bereits die Gerichte: Fotograf Slater ging damals gegen die Veröffentlichung der Bilder bei Wikimedia Commons vor, da er sein Urheberrecht verletzt sah. Wikimedia sieht die Bilder als lizenzfrei.

Peta will den Fall nun neu aufrollen. Diesmal soll es aber nicht um ein menschliches, sondern um ein tierisches Urheberrecht gehen. Die Tierschutzorganisation will, dass der Affe zum "Urheber und Eigentümer seines Fotos" erklärt wird.

Die Chancen für den Erfolg der Klage stehen jedoch nicht gut. Das US Copyright Office hat aus Anlass von Nakutos Selfies offiziell klargestellt, dass es an einem Affen-Selbstportrait keine Rechte geben kann. "Das Copyright Office kann keine Werke registrieren, die von der Natur, von Tieren oder Pflanzen hergestellt wurden". Übrigens kann die Behörde auch keine Arbeit registrieren, "die angeblich von einem göttlichen oder übernatürlichen Wesen geschaffen wurde".

acr/pl/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Peta will Urheberecht für Affen: "Kläger: Naruto, vertreten durch seine engsten Freunde" . In: Legal Tribune Online, 23.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16990/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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