Die Gläubiger der insolventen Air Berlin beraten heute über mögliche Lösungen für die Fluglinie. Die Lufthansa prescht mit einem konkreten Angebot vor - das aber seine Schattenseiten hat.
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Bilaterale Investitionsschutzverträge sind mit dem EU-Recht vereinbar. Mit dieser Einschätzung widerspricht der Generalanwalt der EU-Kommission. Und könnte eine kleine Revolution der Schiedsgerichtsbarkeit einleiten, meint Alexandra Diehl.
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Wem gehört Leibniz? Diese Frage beschäftigt demnächst Hamburger Richter. Der Gebäck-Hersteller Bahlsen sieht seine Namensrechte in Gefahr - durch einen Souvenir-Shop der Uni Hannover.
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Ein einziges #ad zwischen anderen Hashtags am Ende eines Beitrags reicht nicht aus, um eine Anzeige als Werbung zu kennzeichnen. Martin Gerecke erklärt das Urteil des OLG Celle.
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Air Berlin wird zwar vorerst nicht zerschlagen, jedoch hat die Lufthansa ihr Interesse an Teilen der insolventen Fluggesellschaft bekräftigt. Martin Bechtold spielt einige Übernahmeszenarien und ihre kartellrechtlichen Folgen durch.
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Erstmals haben die Gläubiger der Air Berlin über das weitere Insolvenzverfahren beraten. Vor einer schnellen Zerschlagung des Unternehmens sind sie einstweilen zurückgeschreckt.
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Wer an Sonn- oder Feiertagen oder nachts arbeitet, darf sich seiner Zulagen sicher sein, auch wenn Gläubiger anklopfen. Vergütung für Samstagsarbeit dagegen ist nicht sicher vor fremden Händen.
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Unter hohem Zeitdruck will sich Lufthansa große Teile der insolventen Air Berlin einverleiben. Schon in der kommenden Woche könnte einem Zeitungsbericht zufolge alles klar sein.
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