Das bayerische PAG hat nicht nur im Freistaat für viel Diskussion gesorgt. Bundestagsabgeordnete von FDP, Linken und Grünen haben sich zusammengeschlossen, um das Landesgesetz vom BVerfG überprüfen zu lassen.
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Ein Fußballfan ist nicht gefährlich, nur weil er der Ultra-Szene angehört. Die Polizei durfte einen Werder-Bremen-Fan nicht wegen seiner Szenezugehörigkeit an der Fahrt zu einem Auswärtsspiel hindern, entschied das OLG Braunschweig.
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Nach den Grünen klagt nun auch die bayerische SPD gegen das umstrittene Polizeiaufgabengesetz. Prozessbevollmächtigter ist Prof. Mark Zöller von der Uni Trier, der dem Gesetz "ganz erhebliche Verstöße gegen die Verfassung" bescheinigt.
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Im Strafprozess um die Ereignisse auf der Loveparade 2010 steht seit Dienstag erstmals ein Polizist im Zeugenstand. Das Gericht hat insgesamt fünf Verhandlungstage für die Befragung angesetzt, so viele wie noch für keinen Zeugen vor ihm.
Ein laut schimpfender Demonstrant mit Deutschland-Hütchen, der sich später als Mitarbeiter des LKA-Sachsen entpuppte, hatte am Rande einer Pegida-Demo in Dresden ein ZDF-Kamerateam behindert. Der Mann wird nun versetzt.
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Das OVG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Polizei einen Bewerber nicht wegen seiner Tattoos ablehnen durfte. Es fehle an einer gesetzlichen Grundlage, mit der laut OVG in naher Zukunft auch nicht zu rechnen ist.
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Seinen Vorgesetzten hat ein Polizeibeamter als "Bandenführer" bezeichnet und das Gericht als "Schiedsgericht" abgelehnt. Das VG hat ihn nun aus dem Dienst entfernt, weil dieses Verhalten einen gravierenden Persönlichkeitsmangel offenbare.
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Nach dem umstrittenen Polizeieinsatz in Sachsen steht die Polizei am Pranger. Ihm Rahmen einer Ausweiskontrolle hielt sie ein ZDF-Team 45 Minuten von der Arbeit ab. Anlass dazu gab ein Pegida-Demonstrant, von Beruf Mitarbeiter beim LKA.
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