Die Aufnahme von Lichtbildern und Fingerabdrücken kann auch noch bei einer Verfahrenseinstellung zulässig sein, sofern ein Restverdacht gegen den Beschuldigten besteht, entschied das OVG Rheinland-Pfalz.
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Der Gesetzgeber in Bayern findet, dass sich die gesellschaftliche Anschauung auf Tätowierungen in den letzten 10 Jahren nicht wirklich verändert hat. Ein Tattoo-Verbot für Beamte ist deswegen nicht zu beanstanden, entschied der BayVGH.
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Für viele ist es der Inbegriff des Überwachungsstaates: die Handyspionage. Rot-Grün in Berlin will nun den Bürgern mitteilen, wessen Handydaten im Rahmen einer Funkzellenabfrage von den Sicherheitsbehörden erhoben wurden.
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Ein YouTuber nimmt in seinen Videos die Polizei aufs Korn. Beamte und Passanten werden auf der Straße zum Opfer seiner Streiche. Das AG Hamburg findet das nicht lustig, will dem 26-Jährigen aber eine legale Internet-Karriere nicht verbauen.
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Im April 2018 hob der BGH ein Urteil wegen schwerer Untreue gegen den Mann auf, der in Wittenberg das "Königreich Deutschland" ausgerufen hatte. Seitdem war er wieder auf freiem Fuß. Nun hat den Mann aber ein Urteil des LG Dessau-Roßlau eingeholt.
Knapp ein halbes Jahr ist das neue Polizeigesetz in Bayern in Kraft. Verschärft hat es u.a. den Gewahrsam und seine Dauer. Zu den ersten praktischen Erfahrungen mit einem neuen Haft-Instrument sprach LTO mit dem Strafrechtler Hartmut Wächtler.
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Bei Facebook und Twitter will die Polizei über ihre Arbeit informieren - am Puls der Zeit, wie sie betont. Das ist zwar möglich, so das VG Gelsenkirchen. Bei Demonstrationen setzte es der Öffentlichkeitsarbeit der Polizei aber enge Grenzen.
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Polizisten dürfen Hooligans, von denen offenbar Gefahr ausgeht, vorübergehend in Präventivhaft nehmen. Solange dies mit ausreichender Kontrolle geschehe, müsse man der Polizei dieses Mittel zugestehen, sagt der EGMR.
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