Loveparade-Strafprozess: Erst­mals Poli­zist im Zeu­gen­stand

04.09.2018

Im Strafprozess um die Ereignisse auf der Loveparade 2010 steht seit Dienstag erstmals ein Polizist im Zeugenstand. Das Gericht hat insgesamt fünf Verhandlungstage für die Befragung angesetzt, so viele wie noch für keinen Zeugen vor ihm.

Am 24. Juli 2010 starben auf dem Elektronik-Festival Loveparade 21 Menschen. Mindestens 652 Menschen wurden zum Teil schwer verletzt. Angeklagt sind sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier Beschäftigte der Veranstalterin Lopavent unter anderem wegen fahrlässiger Tötung. In dem Mammut-Prozess soll nun auch erstmals ein Polizist zu den Geschehenissen aussagen. Der Zeuge war am Veranstaltungstag polizeilicher Leiter des Führungsstabs. Für die Befragung des Polizisten setzte das Landgericht Duisburg (VG) insgesamt fünf Verhandlungstage an, so viele wie noch für keinen Zeugen vor ihm.

In einer ersten Befragung wollte der Vorsitzende Richter Mario Plein wissen, wie der Polizist die Rollen der zehn Angeklagten wahrnahm. Mit den sechs städtischen Bediensteten arbeitete der Führungsstableiter nicht viel zusammen, wohl aber mit dem angeklagten Produktionsleiter der Veranstalterin Lopavent, wie der 55-Jährige Beamte aussagte. Dieser sei der zentrale Ansprechpartner für die Polizei gewesen und habe einen kompetenten Eindruck gemacht. Er habe seine Entscheidungen immer sicherheitsorientiert getroffen.

Das Gericht erörterte mit dem Zeugen anschließend umfassend alle Vorbereitungstreffen, an denen der Polizist teilgenommen hatte. Einzelne polizeiliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem verhängnisvollen Gedränge kamen am Dienstag noch nicht zur Sprache. Unter den zehn Angeklagten ist kein Polizist. Die Staatsanwaltschaft ermittelte zwar gegen einen Duisburger Polizeiführer, klagte ihn aber nicht an. Er soll am 26. und 27. September als Zeuge vernommen werden. Ein Sachverständiger stellte fest, dass Polizeimaßnahmen nicht die Ursache für das Unglück waren.

dpa/tik/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Loveparade-Strafprozess: Erstmals Polizist im Zeugenstand . In: Legal Tribune Online, 04.09.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30755/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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