Spuren von harten Drogen im Blut rechtfertigen den sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis - da hilft auch die Behauptung nichts, man habe bloß Hustensaft getrunken, sagt das VG. Auch wenn das tatsächlich sein könnte.
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Eine Fahrt unter Cannabiseinfluss ist für sich genommen noch kein Grund, die Fahrerlaubnis zu entziehen, sagt der Bayerische VGH. Vielmehr sei ein Gutachten nötig. Der Fall sei nicht anders zu bewerten als eine Trunkenheitsfahrt.
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Wer betrunken Auto fährt, ist schnell die Fahrerlaubnis los. Bei der Neuerteilung darf die Behörde aber nicht ohne Weiteres auf eine MPU bestehen, wenn man mit weniger als 1,6 Promille erwischt wurde, entschied das BVerwG.
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Wer mehr als 1,0 ng/ml THC im Blut aufweist, handelt ordnungswidrig. Diese Regel gilt laut dem BGH auch dann, wenn der Cannabiskonsum schon länger zurück liegt. Es sei denn, eine "gehörige Selbstprüfung" ergab etwas anderes.
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Einem Reichsbürger wird die Fahrerlaubnis entzogen. Grund: Die Behörde zweifelt an seiner geistigen Gesundheit. Das tut das OVG Thüringen ebenfalls, wie ein nun veröffentlichter Beschluss zeigt.
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Der Lieferfahrer einer bayerischen Bäckerei war im Besitz einer Fahrerlaubnis aus Katar. Trotz deren Ungültigkeit in Deutschland lieferte er mit einem LKW der Bäckerei Backwaren aus – was den Inhaber nun kostet. Artikel lesen
"Überflüssig, ungerecht, rechtlich bedenklich": Juristen und Autoclubs üben auf dem VGT scharfe Kritik an der Bundesregierung für den Plan, Fahrverbote als Nebenstrafe für Nichtverkehrsdelikte einzuführen.
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Bei der Reform des Flensburger Punktesystems hat der Gesetzgeber das Warn- und Erziehungssystem hinter den Schutz der Verkehrssicherheit zurücktreten lassen. Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis gelten nun neue Regeln, so das BVerwG.
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