Letztes Jahr fand der deutsche Verkehrsgerichtstag wegen der Pandemie nur verkürzt statt. Dieses Jahr tagen die Experten wieder drei Tage und wollen am Freitag Vorschläge an den Gesetzgeber weitergeben.
Wer unter Drogeneinfluss Auto fährt, kann sich vor dem Entzug der Fahrerlaubnis nicht so einfach mit der Behauptung retten, er hätte die Drogen untergemischt bekommen. Das entschied das VG Koblenz.
Ein Beamter war nebenbei als Fahrlehrer tätig – allerdings war "nebenbei" auch während der Dienstzeiten. Künftig kann er dann auch Vollzeit der Tätigkeit nachgehen, denn er ist nun aus dem Dienstverhältnis entlassen worden.
Eine Fahrerlaubnis aus Luxemburg gilt dank unionsrechtlicher Harmonisierung auch hier in Deutschland. Eine Ausnahme müsse man aber machen, wenn die EU-Fahrerlaubnis eine Sperre in Deutschland umgehen soll, so das VG Trier.
Da er Versorgungsfahrten für die Eltern erledigen müsse, hat sich ein Autofahrer gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis gewehrt. Doch das VG entschied: Auch in der Corona-Krise gehören "ungeeignete Kraftfahrer" nicht auf die Straße.
Der Chef werde die Knöllchen zahlen – davon ging ein 23-Jähriger aus. Er gab sich daher Mühe, anonym mehr oder weniger kreative Blitzerbilder zu verursachen. Zahlen muss jedoch der Fahrer und nicht der Halter.
Wer ein Fahrzeug über 3,5 Tonnen steuern will, braucht eine Fahrerlaubnis der Klasse C1. Dafür muss man eine bestimmte Sehkraft haben. Von diesem Kriterium gibt es nach Ansicht des VG auch für Rettungssanitäter keine Ausnahme.
In Deutschland ist die Führerscheinprüfung streng und teuer. Wer das zu umgehen versucht, indem er sich zum Schein in Tschechien meldet und sich dort eine Fahrerlaubnis besorgt, darf laut VG Koblenz nicht auf deutschen Straßen fahren.