LG Oldenburg zu E-Scootern: Auch betrun­kene Mit­fahrer können Fahr­er­laubnis ver­lieren

18.11.2022

Laut LG sei das Festhalten einer Lenkstange eines E-Scooters von einem betrunkenen Mitfahrer eine "Art Mittäterschaft". Daher können sowohl Fahrer als auch Mitfahrer die Führerscheine entzogen werden.

Auch einem betrunkenen Mitfahrer auf einem E-Scooter kann vorläufig der Führerschein entzogen werden. Mit der Entscheidung bestätigte das Landgericht (LG) Oldenburg ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts, wie ein Sprecher am Freitag mitteilte (Beschl. v. 07.11.2022, Az: 4 Qs 368/22).

Im konkreten Fall stand ein Mann hinter dem Fahrer auf dem Elektroroller. Bei einer Polizeikontrolle ergab sich, dass dieser Mitfahrer 1,2 Promille Alkohol im Blut hatte. Das Amtsgericht Oldenburg entzog ihm wegen Trunkenheit im Verkehr vorläufig die Fahrerlaubnis.Der Mitfahrer hatte eingeräumt, dass er die Hände am Lenker gehabt habe und diesen festhielt. Lenkbewegungen habe er aber keine ausgeführt.

Die Beschwerde des Mitfahrers dagegen wies das Landgericht im November nun zurück. Unabhängig von aktiven Lenkbewegungen stelle allein das Festhalten des Lenkers während der Fahrt das Führen eines Fahrzeugs nach § 316 StGB dar, hieß es. Dabei sei es auch unerheblich, dass nur der vordere Fahrer Einfluss auf die Geschwindigkeit gehabt habe. Denn ein "Führen" des Fahrzeugs kann auch vorliegen, wenn einzelne Bedienfunktionen – wie hier das Geradeauslenken – aufgeteilt werden, erklärte das Gericht. Führer eines Fahrzeuges sei nicht nur derjenige, der alle technischen Funktionen des Fahrzeugs ausübe, sondern auch, wer nur einzelne dieser Tätigkeiten vornehme. Das LG Oldenburg beurteilt das Lenken des Mitfahrers daher als eine "Art 'Mittäterschaft'". 

Die Aussage des Mitfahrers, er habe über die Strafbarkeit der Handlung geirrt, stelle bloß einen vermeidbaren Verbotsirrtum dar.

dpa/cp/LTO-Redaktion  

Zitiervorschlag

LG Oldenburg zu E-Scootern: Auch betrunkene Mitfahrer können Fahrerlaubnis verlieren . In: Legal Tribune Online, 18.11.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50217/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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