Um das Nutzungsverbot von Blitzer-Apps zu umgehen, kann der Fahrer sich nicht damit herausreden, der Beifahrer habe die App genutzt. Das hat das OLG Karlsruhe entschieden.
Wer geblitzt wurde und sich gegen den Bußgeldbescheid wehren möchte, muss die Daten des Messgeräts selbst überprüfen können. Das folgt aus der "Waffengleichheit" zwischen Behörde und Bürger, entschied der baden-württembergische VerfGH.
Ist man wirklich zu schnell gefahren oder war vielleicht das Messgerät nicht richtig eingestellt? Wer geblitzt wird, kann die Unterlagen zu dem Geschwindigkeitsmessgerät herausverlangen, so der VerfGH Rheinland-Pfalz.
Verkehrsrechtler haben in der Coronakrise gelitten: "Zu wenige" Unfälle, abgesagte Verhandlungstermine. Jetzt wartet auf sie mit der StVO-Novelle, die u.a. erhöhte Bußgelder bei Tempoverstößen vorsieht, die nächste Herausforderung.
Mit 117 km/h in einer Tempo-80-Zone geblitzt und trotzdem kein Bußgeld zahlen? Wie das möglicherweise passieren kann, zeigt ein Fall vor dem OLG Celle.
Eine Geschwindigkeitskontrolle auf einer Strecke von 2,2 Kilometern wurde erstmals in Niedersachsen eingerichtet. Ein Anwalt wehrte sich dagegen wegen datenschutzrechtlicher Bedenken, scheiterte schließlich aber auch vor dem BVerfG.
Bei standardisierten Messverfahren wie bei einer Geschwindigkeitsmessung muss nicht jedes Mal die Richtigkeit der Messung überprüft werden. Betroffene können aber Zugang zu nicht in den Akten befindlichen Informationen fordern, so das BVerfG.
Der Chef werde die Knöllchen zahlen – davon ging ein 23-Jähriger aus. Er gab sich daher Mühe, anonym mehr oder weniger kreative Blitzerbilder zu verursachen. Zahlen muss jedoch der Fahrer und nicht der Halter.