Die juristische Presseschau vom 29. Juni 2018: EGMR zu Per­sön­lich­keits­recht von Straf­tä­tern / Min­dest­größe für Poli­zisten / Yücel-Pro­zess beginnt

29.06.2018

Der EGMR urteilt zum Persönlichkeitsrecht von aus der Haft entlassenen Straftätern. Außerdem in der Presseschau: Nordrhein-Westfalen darf weiter eine Mindestgröße für Polizisten fordern und in Istanbul beginnt der Prozess gegen Deniz Yücel.

Thema des Tages

EGMR zu Persönlichkeitsrecht von Straftätern: Medienanstalten müssen die Namen von aus der Haft entlassenen Straftätern nicht aus ihren Online-Archiven löschen. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, wie u.a. SZ (Wolfgang Janisch), taz (Christian Rath) und lto.de berichten. Im konkreten Fall ging es um zwei Halbbrüder, die 1993 wegen des Mordes an dem bekannten bayrischen Schauspieler Walter Sedlmayr verurteilt und 2007 und 2008 aus der Haft entlassen worden waren. Sie hatten in der Auffindbarkeit ihrer Namen in den Archiven ihr Persönlichkeitsrecht verletzt gesehen, da dies ihre Resozialisierung gefährde. Der EGMR gab demgegenüber der Pressefreiheit den Vorzug, die Straftäter hätten kein "Recht auf Vergessenwerden". Er stellte auch auf die Besonderheiten des Einzelfalls ab, in dem die betroffenen Personen sich noch im Jahr 2004 selbst an die Presse gewandt und diese zur Berichterstattung aufgefordert hätten.

Christian Rath (taz) verweist auf einen Hinweis der Straßburger Richter, welche die Straftäter aufgefordert hatten, sich an Suchmaschinenbetreiber wie etwa Google zu wenden. Die Löschung aus dem Suchregister bei gleichzeitiger Erhaltung der Information in den Archiven könne einen gerechten Ausgleich zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht darstellen. 

Rechtspolitik

§219a StGB: Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat eine Expertenanhörung über eine mögliche Änderung des §219a StGB durchgeführt, welcher Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt. Die Meinungen der geladenen Sachverständigen waren geteilt, wie taz (Dinah Riese) berichtet. Einige hätten in der aktuellen Rechtslage ein überzeugendes Konzept zum Lebensschutz gesehen, andere einen inakzeptablen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Frauen. 

Justiz 

EuGH – Europäischer Haftbefehl: Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof hat in seinen Schlussanträgen hohe Hürden dafür gefordert, dass ein EU-Mitgliedstaat einen Europäischen Haftbefehl eines anderen nicht vollstreckt. Dies berichtet lto.de (Tanja Podolski). Im konkreten Fall ging es um einen polnischen Staatsbürger, der sich gegen eine Verhaftung in Irland gewehrt hatte. Der Generalanwalt forderte eine eingehende Prüfung, ob die mangelnde Unabhängigkeit der Justiz in Polen derart schwerwiegend sei, dass in dem konkreten Verfahren der Wesensgehalt des Rechtes auf ein faires Verfahren gefährdet sei. Diese Bewertung dürften die nationalen Gerichte zwar selbst vornehmen, müssten sich dabei aber auf objektive und aktuelle Angaben stützen.

Überlastete Verwaltungsgerichte: Im Interview mit der Welt (Thorsten Jungholt) kritisiert der Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter, Robert Seegmüller, eine Überlastung der Verwaltungsgerichte. Überdies beklagt er eine "Justizlotterie", da ähnliche Tatsachenfragen von verschiedenen Verwaltungsgerichten anders entschieden würden. So gebe es etwa Unterschiede bei der Beantwortung der Frage, ob Syrer, die sich in Syrien dem Wehrdienst entzogen hätten, individueller Verfolgung durch das Assad-Regime ausgesetzt seien. Das Bundesverwaltungsgericht könne solche Tatsachenentscheidungen nicht vereinheitlichen, da seine Prüfungskompetenz auf Rechtsfragen beschränkt sei.

OLG Karlsruhe zu Facebook-Sperrung: Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Sperrung eines Facebook-Nutzers und die Löschung eines Eintrages, der von Facebook als Hassrede eingestuft worden war, aufrechterhalten. Dies berichtet lto.de. Der Mann hatte hierin eine Verletzung seiner Meinungsfreiheit gesehen. Das Gericht befand demgegenüber nun, dass die Gemeinschaftsstandards von Facebook die mittelbare Drittwirkung der Meinungsfreiheit ausreichend berücksichtigen. 

OVG NRW zu Mindestkörpergröße: Die vom Land Nordrhein-Westfalen für den Eintritt in den Polizeidienst verlangte Mindestkörpergröße von 1,63m ist rechtens. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden, wie lto.de und zeit.de melden. Dem Land sei ein Gestaltungsspielraum zuzubilligen, innerhalb dessen es seine Einstellungsvoraussetzungen festlegen dürfe, um die Sicherheit seiner Beamten bei der Erledigung polizeilicher Aufgaben zu gewährleisten. Geklagt hatten drei Frauen, deren Körpergröße knapp unterhalb der gesetzlichen Grenze liegt und die nun ihre bereits begonnene Ausbildung abbrechen müssen.   

OLG Düsseldorf zu Achenbach: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat den prominenten Kunstberater Helge Achenbach wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung und Betrugs zu einer Zahlung von 16 Millionen Euro Schadensersatz an die Familie des Aldi-Erben Berthold Albrecht verurteilt. Dies berichten lto.de und SZ (Benedikt Müller). Der Kunstberater habe den nunmehr verstorbenen Aldi-Erben beim Ankauf verschiedener Kunstwerke betrogen, indem er ihm höhere Preise in Rechnung stellte als er für den Ankauf tatsächlich verwendet habe. Achenbach war bereits vom Landgericht Essen wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt worden, ist jedoch nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe wieder auf freiem Fuß.

StA Hamburg – Männerquote: Die Staatsanwaltschaft Hamburg beabsichtigt künftig, bei Bewerbern gleicher Qualifikation bevorzugt Männer einzustellen. Dies berichtet lto.de (Pia Lorenz). Als Grund führe sie an, dass von den derzeit tätigen Staatsanwälten 64,1 Prozent weiblich und nur 35,9 Prozent männlich seien, obwohl das Hamburger Gleichstellungsgesetz die Herbeiführung von Geschlechterparität erfordere. Verfassungsrechtler bezweifeln indes die Verfassungsmäßigkeit einer solchen Männerquote. Für eine Bevorzugung aufgrund des Geschlechtes müsse eine strukturelle Benachteiligung vorliegen, welche durch die Quote bekämpft werden solle. Eine solche gebe es für Männer in der Justiz jedoch nicht. 

Recht in der Welt

Türkei – Yücel-Prozess: In Abwesenheit des Angeklagten begann in Istanbul der Prozess gegen den "Welt"-Korrespondenten Deniz Yücel, dem "Terrorproganda" und "Aufstachelung zu Hass und Feindseligkeit" vorgeworfen werden. Es berichten u.a. taz (Canset İçpınar, Canan Coşkun), SZ (Christiane Schlötzer) und Welt (Baris Altintas, Daniel-Dylan Böhmer). Der Antrag seines Verteidigers auf sofortigen Freispruch wurde abgelehnt. Yücel muss jedoch für eine Stellungnahme nicht in die Türkei reisen, sondern kann diese schriftlich abgeben. Der Prozess wurde auf den 20. Dezember 2018 vertagt.  

USA – Travel Ban: In einem Gastbeitrag für lto.de erläutert die Wissenschaftliche Mitarbeiterin Desirée Schmitt das Urteil des Obersten Gerichtshofes der Vereinigten Staaten, welches den von US-Präsident Trump angeordneten "Travel Ban" als verfassungsgemäß bestätigt hatte. Die Präsidialverfügung hatte Staatsangehörigen einer Reihe mehrheitlich muslimischer Länder die Einreise in die USA verwehrt. Die konservative Mehrheit der Richter habe dabei eine weitreichende Kompetenz des Präsidenten für Fragen der nationalen Sicherheit angenommen, wozu auch das Einreiseverbot gehöre. Sie sah auch keine Verletzung der Religionsfreiheit, da die Maßnahme neutral formuliert sei und begleitende islamkritische Äußerung Trumps im Wahlkampf bei dieser Bewertung nicht zu berücksichtigen seien. 

USA – Kennedy-Rücktritt: Über den Rücktritt des US-Supreme-Court-Richters Anthony Kennedy und die daraus folgenden Konsequenzen berichten nun auch taz (Stefan Schaaf), zeit.de (Thorsten Schröder), FAZ-Einspruch (Winand von Petersdorff-Campen) und SZ (Christian Zaschke sowie Hubert Wetzel). Es stehe zu erwarten, dass sich das Gericht durch eine Neubesetzung durch Präsident Trump weiter polarisiere. Kennedy galt als Zünglein an der Waage und gab bei kontroversen Entscheidungen oft den Ausschlag, indem er mal mit den vier konservativen Richtern, mal mit den vier liberalen Richtern stimmte. So schrieb er etwa im Jahr 2015 das Urteil zum Recht auf Eheschließung für Homosexuelle, stimmte aber kürzlich für die Verfassungsmäßigkeit des sogenannten "Travel-Bans" der Trump-Regierung. 

USA – Präsidiale Befugnisse: In einem englischsprachigen Beitrag auf verfassungsblog.de befasst sich Rechtsprofessor Judkins Mathews mit der Frage, ob sich Präsident Trump bei der Entlassung von FBI-Direktor James Comey der Behinderung der Justiz strafbar gemacht habe. Einige Rechtswissenschaftler verträten die Position, der US-Präsident habe nach Artikel 2 der US-Verfassung das Recht, den Direktor jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu entlassen. Dem stünden jedoch möglicherweise Präzedenzfälle des Supreme Court sowie einfaches Recht entgegen, welches die Reichweite des Verfassungsrechts einschränke bzw. konkretisiere.

Polen – Justiz-Reform: Die Richter des Obersten Gerichts in Polen wehren sich gegen ihre geplante Versetzung in den Vorruhestand. Die Verfassung sehe eine Amtszeit von sechs Jahren vor, das entsprechende Gesetz sei daher verfassungswidrig. Aus diesem Grund würden sie auch weiterhin im Amt zu bleiben, entschied die Vollversammlung der Richter. Dies meldet zeit.de

Polen – Holocaust-Gesetz: Über die Änderung des umstrittenen polnischen Gesetzes, nach dem es strafbar war, Polen eine Mitschuld an den Verbrechen des Nationalsozialismus zu geben, berichtet nun auch die SZ (Florian Hassel). Die überraschend schnelle Änderung des Gesetzes, welches erst Ende Januar beschlossen worden war, führt sie dabei auf massiven politischen Druck aus den USA und Israel zurück.  

Sonstiges 

50 Jahre Notstandsgesetzgebung: Im Interview mit lto.de (Hasso Suliak) erinnert sich der frührere RAF-Anwalt Hans-Christian Ströbele an die Proteste der Außerparlamentarischen Opposition (APO) gegen die Einführung der Notstandsgesetzgebung. Die Notstandsgesetze wurden vor 50 Jahren von der damaligen Großen Koalition beschlossen und sahen im Notstandsfall weitreichende Befugnisse der Exekutive vor. Ströbele warnt auch vor aktuellen Plänen zur Änderung der Strafprozessordnung, durch welche die Befugnisse von Verteidigern zum Stellen von Beweis- und Befangenheitsanträgen eingeschränkt würden.

60 Jahre Gleichberechtigungsgesetz: Zum 60. Jahrestag berichtet deutschlandfunkkultur.de (Annette Wilmes) über die Einführung des Gleichberechtigungsgesetzes im Jahr 1958. Dieses war geschaffen worden, um eine Vielzahl vorkonstitutioneller Regeln an das im Grundgesetz verankerte Gleichbehandlungsgebot anzupassen, insbesondere im Familienrecht. 

Das Letzte zum Schluss

Alarm am Badesee: Eine Badegast in der oberbayrischen Gemeine Eglfing hat die Polizei alarmiert, nachdem ihn im örtlichen Badeweiher ein aus dem Wasser schauender Krokodilkopf geängstigt hatte. Die örtliche Polizei rückte an und bestätigte die Sichtung zunächst, wie spiegel.de meldet. Indes stellte sich alsbald heraus, dass es sich bei dem Kopf bloß um eine Attrappe handelte, die ein Spaßvogel auf eine Stange montiert hatte. 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. 

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mps 

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. Juni 2018: EGMR zu Persönlichkeitsrecht von Straftätern / Mindestgröße für Polizisten / Yücel-Prozess beginnt . In: Legal Tribune Online, 29.06.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29449/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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