Die juristische Presseschau vom 10. Juni 2015: Schweigen des Präsidenten – Rechtmäßigkeit der Polizei – Kopftuch der Referendarin

10.06.2015

Recht in der Welt

Österreich – Homo-Elternschaft: Rechtswissenschaftlerin Karin Neuwirth setzt sich auf juwiss.de mit den österreichischen Regelungen zur Elternschaft auseinander. Anlass ist eine neu eingeführte Bestimmung zur Abstammung eines Kindes von der Partnerin einer künstlich befruchteten Mutter.

Sonstiges

Kopftuchstreit: Das Berliner Bezirksamt Kreuzberg-Neuköln hat den Kopftuchstreit mit einer Rechtsreferendarin nach dem geltenden Neutralitätsgesetz gelöst. Sie darf ihre Referendarsstation im Bezirksamt antreten, jedoch keine Aufgaben übernehmen, bei welchen sie dem Bürger in hoheitlicher Funktion gegenübertritt. Dazu schreibt lto.de (Constantin van Lijnden).

Christian Bommarius (BerlZ) hält das Berliner Neutralitätsgesetz vor dem Hintergrund des Kopftuchbeschlusses des Bundesverfassungsgerichts für unhaltbar. Die Deutung religiöser Symbole sei den Trägern zu überlassen, für die staatliche Neutralität sei maßgeblich, dass diese sich "zu diesem Staats, zu dieser Gesellschaft bekennen". Alexander Kissler (focus.de) hingegen spricht sich im Bezug auf "hoheitliche Aufgaben in des Wortes maximaler Bedeutung" für ein striktes Kopftuchverbot aus, weil dieses als Bekenntnis zur Geschlechtertrennung ein Symbol gegen die Gleichheit sei.

Verkehrsinfrastrukturgesellschaft: Zur Bekämpfung maroder deutscher Straßen hat eine Expertenkommission die Gründung einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft im Bundesbesitz vorgeschlagen. An diese fließende Gebühren oder Beiträge für Straßennutzung sollen in die Instandhaltung zurückfließen. Rechtsanwalt und Professor Michael Uechtritz bespricht auf lto.de den Vorschlag und hält eine Änderung von Artikel 90 Ansatz 2 des Grundgesetzes für erforderlich.

Sonderermittler NSA/BND: Heribert Prantl (SZ) meint, das Ansinnen der Bundesregierung, einen Ermittlungsbeauftragen zur Einsichtnahme in die Selektorenliste einzusetzen, sei "ungefähr so,
als würde Sepp Blatter selber bestimmen, wer gegen ihn und die Fifa ermittelt." Bestimmung der Exekutive über die Ausübung parlamentarischer Kontrolle sei ein Verstoß gegen Grundregeln des Parlamentarismus.

Das Letzte zum Schluss

Rutschende Badehose: Ein junges Paar wurde vom Amtsgericht Augsburg zu zwei Wochen Jugendarrest bzw. Freizeitarrest und sozialen Hilfsdiensten verdonnert, weil es in der "Erlebnisgrotte" eines Schwimmbads Sex hatte. Dass ihm nur die Hose hinunter gerutscht sei, nahm das Gericht dem Angeklagten nicht ab und verurteilte wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses, berichtet spiegel.de.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/krü

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. Juni 2015: Schweigen des Präsidenten – Rechtmäßigkeit der Polizei – Kopftuch der Referendarin . In: Legal Tribune Online, 10.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15805/ (abgerufen am: 11.05.2024 )

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