Die juristische Presseschau vom 10. Juni 2015: Schweigen des Präsidenten – Rechtmäßigkeit der Polizei – Kopftuch der Referendarin

10.06.2015

Darf der Bundespräsident "verfassungsrechtliche Zweifel" angeben und sich dann ausschweigen? Außerdem in der Presseschau: Fahrerlaubnis auch ohne Pass, Berliner Kopftuchstreit und Sex in der "Erlebnisgrotte".

Thema des Tages

Mitteilungspflicht von verfassungsrechtlichen Bedenken: Bundespräsident Gauck hat mehrfach vor der Unterzeichnung von Gesetzen verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Welche Bedenken das waren, hat er nicht ausgeführt, weder gegenüber der Öffentlichkeit noch dem Gesetzgeber. Er hat auch nicht angegeben, warum die Bedenken nicht durchgreifend waren und einer Unterzeichnung im Ergebnis nicht entgegen standen. Der Tagesspiegel lässt derzeit verwaltungsgerichtlich überprüfen, ob sich aus der amtlichen Äußerung verfassungsrechtlicher Bedenken nicht eine Pflicht gegenüber der Öffentlichkeit ergibt, diese Bedenken näher auszuführen. Es berichtet der Tagesspiegel (Jost Müller-Neuhof).

Rechtspolitik

Geschäftsmäßige Suizidhilfe: Eine Gruppe von Abgeordneten aller Fraktionen hat einen Gesetzentwurf für ein Verbot organisierter Sterbehilfe vorgelegt. Als § 217 des Strafgesetzbuchs soll "geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung" unter Strafe gestellt werden, ohne die Straflosigkeit der Suizidhilfe im Übrigen in Frage zu stellen. Es berichten SZ (Kim Björn Becker), FAZ (Heike Schmoll) und zeit.de (Katharina Schuler). Die Welt (Matthias Kamann) gibt einen Überblick über die verschiedenen Vorschläge einer Regelung der (gewerblichen) Suizidhilfe.

Fliegender Gerichtsstand: Bei den anstehenden Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ist der Vorschlag, den sogenannten fliegenden Gerichtsstand abzuschaffen, abgelehnt worden. Rechtsanwalt Oliver Löffler legt in der FAZ dar, dass durch die quasi freie Gerichtswahl die entsprechenden Fälle regelmäßig bei spezialisierten Richtern landen und insbesondere deshalb die Abschaffungsforderung verfehlt sei.

SUP: Die Rechtsprofessoren Peter Hommelhoff und Christoph Teichmann besprechen in der FAZ die im Entstehen begriffene EU-Richtlinie zur Ein-Personen-Gesellschaft (SUP, Societas Unius Personea). Damit die SUP als kleine Version der "Europa-AG" (SE, Societas Europaea) fungieren könne, seien weitere Regeln erforderlich, die die Steuerung der Gesellschaften als Teil eines Konzerns erleichtern.

Verfassungsschutz: lto.de (Annelie Kaufmann) berichtet von der Expertenanhörung, die am gestrigen Dienstag zum "Gesetzentwurf zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes" stattfand.

Hamburg – Verfassungsänderung zu Volksentscheid: Die Hamburger Bürgerschaft hat ein Initiativrecht der Bürgerschaft für Volksentscheide in die Verfassung geschrieben. Zuvor konnten Volksentscheide lediglich von der Bevölkerung ausgehen. Grund war ein beabsichtigter Volksentscheid zur Hamburger Olympiabewerbung, Folge ist ein Streit über ein Mehr oder Weniger an Demokratie durch die Verfassungsänderung. Es berichtet die FAZ (Frank Pergande).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. Juni 2015: Schweigen des Präsidenten – Rechtmäßigkeit der Polizei – Kopftuch der Referendarin . In: Legal Tribune Online, 10.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15805/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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