Die Stadt München hat sich gegen die Verlegung von Stolpersteinen entschieden: Die Namen von Nazi-Opfern sollen nicht mit Füßen getreten werden. Drei Männer wollten vor dem VG klagen, das mag aber keine Zuständigkeit erkennen.
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Generalanwältin Kokott hat dem EuGH ihre Schlussanträge zu der Frage vorgelegt, ob ein Kopftuchverbot in Unternehmen gegen Unionsrecht verstößt. Sie sieht in dem Verbot keine unmittelbare Diskriminierung wegen der Religion.
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Springer-Chef Mathias Döpfner hatte sich Jan Böhmermanns Schmähgedicht "in jeder juristischen Form zu eigen gemacht". Das geht in Ordnung, so das LG Köln. Gegen dessen Entscheidung hat Erdogan nun Beschwerde eingelegt.
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Die AfD ist aus Sicht der Behörde derzeit keine rechtsextremistische Partei, so Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen. Seine Einrichtung dürfe nicht für den politischen Kampf benutzt werden.
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Nachdem die Zivilklage einer Doktorandin wegen Pflichtverletzungen des Doktorvaters erfolglos war, durfte dieser das Promotionsverhältnis beenden, urteilte das VG Trier. Die Frau hatte sich allerdings im Vorfeld Verfehlungen geleistet.
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Der VW-Skandal hat milliardenschwere Schadenersatz-Forderungen ausgelöst. Hierzulande soll jetzt ein Musterverfahren nach dem KapMuG die Prozesslawine in geordnete Bahnen lenken. Manche fürchten aber um Verjährung ihrer Ansprüche.
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Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt wegen des Verdachts auf Meineid. Es geht um Aussagen Petrys vor dem Wahlprüfungsausschuss des Sächsischen Landtags zur Finanzierung des Wahlkampfes des AfD.
Wer in Stöckelschuhen unterwegs ist, muss besonders auf mögliche Gefahrenquellen wie eine Schmutzfangmatte achten, betonte jetzt das OLG Hamm. Die Stadt Marl muss daher nicht für einen Sturz vor dem Theater haften.
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