Einer belebten Straße in Prenzlauer Berg fehlt noch ein Geldautomat, dachte sich eine Gesellschaft. Jedoch liegt darin eine Sondernutzung, deren Erlaubnis versagt werden kann. Das hat das VG Berlin entschieden.
Sie stehen und liegen überall - momentan sind E-Scooter aus dem Stadtbild nicht mehr wegzudenken. Die Stadt Köln setzte Sondernutzungsgebühren für die E-Scooter-Verleiher fest. Zu Recht, urteilte das VG Köln.
Im Streit um geplante Sondernutzungsgebühren für Carsharing in Berlin hat nach dem VG nun auch das OVG das Angebot vorerst als erlaubnisfreien Gemeingebrauch eingeordnet. Carsharing-Autos seien nicht verkehrsfremd, so das OVG.
Das VG Berlin hatte entschieden das Carsharing-Anbieter keine Sondernutzungsgebühren für ihre Angebote zahlen müssen. Gegen diese Entscheidung hat der Senat nun Beschwerde eingelegt.
Die Firmen We Share und Share Now haben sich im Streit um die geplanten Sondernutzungsgebühren für das Carsharing in Berlin gegen den Senat durchgesetzt. Das örtliche VG ordnet das Angebot vorerst als erlaubnisfreien Gemeingebrauch ein.
Nur wenn gerade eine Wahl ansteht, dürfen Parteien gebührenfrei öffentliche Straßen nutzen, um Werbung zu machen. Schaukästen sind dagegen eine Sondernutzung - und entsprechend teuer, entschied das VG Berlin.
In Münster werden alte Textilien von gemeinnützigen Organisationen gesammelt. Gewerbliche Sammler durften bislang keine Altkleidercontainer aufstellen. Nach einer Entscheidung des OVG NRW könnte sich das nun ändern.
Um sich ein Zubrot zu verdienen, kamen Mieter im Münchner Unterschleißheim auf die Idee, ihre Garage zur Skiwerkstatt umzufunktionieren. Sehr zum Unmut des Vermieters, der daraufhin die Kündigung aussprach. Zu Recht, so das AG München.
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