VG München erklärt sich für nicht zuständig: Streit um Stol­per­steine bleibt vor­erst unge­löst

31.05.2016

Die Stadt München hat sich gegen die Verlegung von Stolpersteinen entschieden: Die Namen von Nazi-Opfern sollen nicht mit Füßen getreten werden. Drei Männer wollten vor dem VG klagen, das mag aber keine Zuständigkeit erkennen.

Die Befürworter der sogenannten Stolpersteine in München haben vor Gericht eine weitere Schlappe erlitten. Das Verwaltungsgericht (VG) wies am Dienstag die Klage dreier Männer ab, die mit den kleinen Messingtafeln in Gehwegen an ihre von den Nationalsozialisten ermordeten Vorfahren erinnern wollten. Sie wehrten sich gegen ein Verbot der Stadt, die Stolpersteine zu verlegen, und pochten auf ein Sondernutzungsrecht.

Die Kammer war aber der Überzeugung, dass privatrechtliche Regelungen zwischen den Klägern und der Stadt hier greifen müssten. Das VG sei darum für die ganze Sache gar nicht zuständig. Außerdem liegt es nach Auffassung des Vorsitzenden Richters Thomas Eidam durchaus im Ermessen der Stadt, welche Form des Gedenkens sie zulässt – und welche nicht. Sie habe "das Recht, selbst zu entscheiden, in welcher Art und Weise ein namentliches, dezentrales Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus im öffentlichen Raum" stattfinden solle.

Der Künstler Gunter Demnig erinnert an die Opfer der NS-Zeit, indem er vor ihrem letzten selbstgewählten Wohnort Gedenktafeln aus Messing ins Trottoir einlässt. Inzwischen liegen Stolpersteine in 1.099 Orten Deutschlands und in 20 Ländern Europas. Die Stadt München hat sich offiziell gegen die Verlegung von Stolpersteinen entschieden. Begründung: Die Namen von Nazi-Opfern sollen nicht mit Füßen getreten werden.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG München erklärt sich für nicht zuständig: Streit um Stolpersteine bleibt vorerst ungelöst . In: Legal Tribune Online, 31.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19501/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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