OLG Düsseldorf: Änderung der "Düsseldorfer Tabelle"

05.12.2012

Ab 2013 werden die Unterhaltsleitlinien des OLG geändert. Der Kindesunterhalt wird nicht erhöht, dafür aber der notwendige Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige. Die "Düsseldorfer Tabelle" wird in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages festgelegt.

Der Selbstbehalt für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, wird sich von 950 Euro auf 1.000 Euro erhöhen. Nicht Erwerbstätige wird ein Selbsbehalt von 800 Euro zugebillgt, bisher waren es 770 Euro. Die Anpassung berücksichtige die Erhöhung der "Hartz-IV"-Sätze, so das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf.

Der Kindesunterhalt wird allerdings nicht erhöht. Dieser richte sich stets nach dem steuerlichen Kinderfreibetrag. Da dieser aber im kommmenden Jahr nicht angehoben werde, blieben auch die Unterhaltsbeiträge gleich, so das OLG.

Die neuen Leitlinien gelten ab 2013. Die Tabelle ist eine Richtlinie und hat als solche keine Gesetzeskraft. Sie können hier die Düsseldorfer Tabelle 2013 kostenlos als PDF herunterladen.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Düsseldorf: Änderung der "Düsseldorfer Tabelle" . In: Legal Tribune Online, 05.12.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7711/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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