Weniger als zwei Monate der Umsetzungsfrist des BVerfG bleiben, um entsprechende Regelungen zu Kinderehen zu treffen. Das BMJ hat nun einen Gesetzesentwurf vorgelegt.
Es ist das erwartete Grundsatzurteil: Das BVerwG legte eine quantitative Grenze fest, ab der ein Elternteil als alleinerziehend gilt. Im konkreten Fall muss das OVG nochmals über den Anspruch der Mutter auf Unterhaltsvorschuss entscheiden.
Das BVerwG verhandelt am Dienstag über eine Neubewertung des Begriffs "alleinerziehend". Gut möglich, dass künftig mehr Mütter oder Väter Unterhaltsvorschuss für ihre Kinder bekommen könnten. Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet.
Das Bundesland Hamburg zahlt seinen Referendaren vergleichsweise wenig und auch die Zuverdienstmöglichkeiten sind sehr eingeschränkt. Viele Referendare haben es gerade auch im Angesicht der Inflation sehr schwer, erzählt Carl Coste.
Der Personalrat der Hamburger Referendare kritisiert das Land als Dienstherrn scharf. Prekäre Verhältnisse erschwerten nicht nur das Leben, sondern machten die Hansestadt auch als spätere Arbeitgeberin unattraktiv.
Großeltern müssen für Unterhaltszahlungen an ihre Enkel aufkommen, wenn es deren Vater bzw. Mutter finanziell nicht kann. Dies entschied der BGH. Allerdings habe der Staat keine Handhabe, das Geld aktiv einzutreiben.
"Unbegrenzt leistungsfähig" zu sein – das ist zwar schön, reicht dem BGH aber als Angabe über das Einkommen zwecks Kindesunterhaltsberechnung nicht aus. Insbesondere wenn es um den Mehrbedarf geht, brauche es konkrete Zahlen.
Nach dem Urteil des BVerfG zum Versorgungsausgleich könnte viel Arbeit auf die Familiengerichte zukommen. Sie stehen jetzt in der Pflicht, bei der Teilung von Betriebsrenten darauf zu achten, dass Frauen nicht benachteiligt werden.