Projekt zum Verfassungsblog: For­scher für die Redak­tion

von Claudia Kornmeier und Pia Lorenz

18.12.2013

3/3: Redigierte Blogbeiträge?

Unweigerlich stellt sich auch die Frage, ob der Verfassungsblog nicht nur Blog heißt, sondern tatsächlich auch einer ist. Und damit auch die Frage danach, ob der Forschungszweck des Projekts, was geschieht, wenn Juristen verfassungsrechtlich bloggen, nicht verrückter klingt, als das Ganze eigentlich ist.

"Wir redigieren Ihren Text", heißt es in den Hinweisen an potentielle Gastautoren für wissenschaftliche Beiträge. Redigierte Blogeinträge? Wo liegt da noch der Unterschied zum klassischen Fachbeitrag, der nur online erscheint statt gedruckt?

Steinbeis will sich da nicht an festgefügten Kategorien orientieren. Natürlich habe sich die Seite weiterentwickelt vom Einzelblog, seiner privaten Spielwiese, hin zu einer wissenschaftlichen Diskursplattform, die nicht auf eine Einzelstimme beschränkt ist. Und wenn ein Satz krumm sei, redigiere er den eben.

Der Journalist sieht die Webseite an der Schnittstelle von Wissenschaft und Presse. Dabei will er nicht von Presse sprechen, sondern von Öffentlichkeit: "Wir wollen die Sphäre der Wissenschaft für die Öffentlichkeit durchlässiger machen und umgekehrt." Er sieht den Blog eher auf einer Linie mit der Herausgabe einer Schriftenreihe. "Wir betreiben keine Medienentwicklung. Deshalb ist die Förderung durch öffentliche Mittel auch kein Problem." Auch Möllers siedelt den Blog eher im Bereich von Wissenschaft und Publizistik an. Kemmerer hält die Förderung für unproblematisch, weil das Projekt nur für einen sehr begrenzten Zeitraum aus öffentlichen Geldern finanziert wird: "Als Experiment."

Magere virtuelle Diskussion

Ihre Förderungswürdigkeit begründeten die Projektleiter auch damit, dass der Verfassungsblog im deutschsprachigen juristischen und verfassungspolitischen Diskurs bereits debattenprägend sei. Zum Beweis verwiesen sie auf Zitate in mehreren Beiträgen der FAZ und der SZ sowie auf die "juristische Presseschau von Spiegel-Online". Bei Letzterem dürfte es sich um Legal Voices, die juristische Presseschau der LTO handeln.

Die Besucherzahlen sind allerdings sehr gering. "Der Verfassungsblog hat im Monat durchschnittlich 15. bis 20.000 unique visitors", sagt Steinbeis. IVW-gelistet ist der Blog nicht, allerdings gibt es auf der Seite auch keine Werbung. Auf Alexa.com nimmt der Verfassungsblog in Deutschland etwa Rang 108.000 ein. Zum Vergleich: Die Legal Tribune Online steht ca. auf Rang 5.000, Spiegel Online auf 8, der Lawblog auf 2.300, Jurablogs auf 3.500 und Internet-Law auf 6.400.

Auch die "virtuelle" Diskussion fällt eher mager aus. Auf Facebook werden nur eigene neue Beiträge gepostet, knapp 1.500 Likes gibt es dafür, kommentiert werden die Posts äußerst selten. Auf der Seite selbst sind die Kommentare  etwas zahlreicher. Über hundert Kommentare erhielt zuletzt ein Beitrag zum SPD-Mitgliederentscheid, allerdings ist das eher die Ausnahme. Auf Twitter sieht es ähnlich aus, ca. 1.000 Follower hat der Blog dort, auch hier werden nur Beiträge getweetet. Retweets gibt es  relativ regelmäßig, allerdings entspinnt sich fast nie eine Diskussion.

Nicht der Blog ist Mittel des Projekts, es ist umgekehrt

Es bleibt das ungute Gefühl, dass hier nicht in erster Linie interessierte Wissenschaftler auf das Phänomen der bloggenden Staatsrechtler gestoßen sind und für seine Erforschung Fördermittel beantragt haben. Vielmehr gewinnt man den Eindruck, dass die Betreiber von Verfassungsblog.de sich ein Forschungsprojekt für den Blog überlegt haben, um diesen mit Fördergeldern zu stärken, auf dass er qualitativ wertvoller und mit erhöhter Relevanz aus der zweijährigen Erforschungsphase hervorgeht.

So ist am Ende wohl nicht der Blog das Mittel eines Forschungsprojekts und auch nicht dessen "Experimentierraum", sondern es ist umgekehrt: Das Forschungsprojekt ist ein Mittel und eine gute Gelegenheit, um den Blog fortzuentwickeln.

Ganz ohne Forschungsgelder, systematische Qualitätskontrolle und Redigatur hat es neulich eine bloggende Anwältin in die Fußnote einer juristischen Fachzeitschrift geschafft: Im November twitterte die Rechtsanwältin Nina Diercks@SocialMediaR_HH: "Ich werde zitiert. Aus meinem BLOG. In einer juristischen Fachzeitschrift, im @BetriebsBerater #zeichenundwunder cc @CMSbloggt Thx!"

Zitiervorschlag

Claudia Kornmeier und Pia Lorenz, Projekt zum Verfassungsblog: Forscher für die Redaktion . In: Legal Tribune Online, 18.12.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10396/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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