Foto: Thanumporn - Adobe Stock
Mentale Resilienz kein Allheilmittel gegen Schwächen im System
Die juristische Ausbildung in Deutschland genießt einen guten Ruf, auch über die Grenzen der Republik hinaus. Wer als Konsequenz daraus einen Reformbedarf ablehnt, macht es sich aber zu einfach. Wenn wir diesen hohen Standard aufrechterhalten wollen, müssen wir uns zwingend anschauen, ob diese Ausbildung den aktuellen und zukünftigen Anforderungen eines juristischen Berufslebens gerecht wird – egal ob der Weg in die Anwaltschaft, die Justiz, die Verwaltung oder die Wirtschaft führt.
Wir stehen am Anfang einer massiven Veränderung der Rechtsbranche: durch den demografischen Wandel, durch die digitale Transformation und durch den Druck auf selbstverständlich geglaubte demokratische Werte. Gut geschulten und engagierten Nachwuchs brauchen wir also mehr denn je.
Es geht nicht darum, die Qualität abzusenken. Die juristische Ausbildung darf anspruchsvoll sein. Auch die anwaltliche Tätigkeit erfordert später Stressresistenz sowie die Fähigkeit, schnell Lösungswege aufzuzeigen. Es geht schließlich nicht selten um existenzielle Fragen der Mandantschaft. Ob diese Fähigkeiten aber zwingend mit einer Quasi-Momentaufnahme – zahlreichen Klausuren in wenigen Tagen – abgeprüft werden müssen, sollte man hinterfragen. Die Lernstile der Studierenden sind so mannigfaltig wie die Facetten des Anwaltsberufs. Eine größere Vielfalt bei den Lehrveranstaltungen und Prüfungsformaten würde also kein Einknicken bedeuten, sondern kann gerade mit Blick auf die Vielseitigkeit der Praxis wertvoll sein. Ein Gatekeeping im Sinne von "das haben wir schon immer so gemacht, da mussten wir alle durch" wird jedenfalls keine der aktuellen Herausforderungen lösen.
Prüfungsstoff verschlanken, dritten Examensversuch einführen
Nachdem die Konferenz der Landesjustizminister:innen (JuMiKo) viele Jahre lang einen Reformbedarf verneint hat, standen bei der letzten Frühjahrskonferenz immerhin Ideen zur Stärkung der mentalen Gesundheit der Studierenden auf der Agenda. Das ist ein guter und wichtiger Impuls, kann aber maximal als Symptombekämpfung verstanden werden. Bessere Transparenz über Anforderungen und Ablauf des Studiums und der Prüfungen; eine offenere Kommunikationskultur zwischen Universitäten und Studierenden; niedrigschwellige universitäre Beratungs- und Unterstützungsangebote – für viele Studierende wird das mit Sicherheit entlastend wirken. Aber: es setzt auf der Folgen-Seite an. Mentale Resilienz ist kein Allheilmittel gegen Schwächen im System. Wie können wir erreichen, dass diese enormen Belastungen erst gar nicht entstehen?
So gut der Ruf der juristischen Ausbildung bei Externen sein mag, so bescheiden ist er unter denjenigen, die mittendrinstecken. Umfragen belegen immer wieder eine große Unzufriedenheit mit der Ausbildung. Knackpunkt ist oft die Praxisrelevanz: Studierenden und Referendar:innen fehlt die Verbindung zwischen dem, was sie lernen müssen, und dem, was sie in der späteren beruflichen Tätigkeit erwartet.
Für eine Ursachenbehandlung muss man in jedem Fall den Umfang des Pflichtprüfungsstoffs in den Blick nehmen. Neben einer generellen Verschlankung könnte man Teile davon ins Studium integrieren und durch studienbegleitende Prüfungen abhaken. Weitere kurzfristige systemische Verbesserungen wären Einführung eines dritten Versuchs für die Examensprüfungen und eine Doppel-Blind-Korrektur der Examensklausuren.
Solides Handwerkszeug statt "Klein-klein"
Jura zu studieren, sollte nicht bedeuten, alle erdenklichen Sachverhalte, Streitstände und Lösungen auswendig zu lernen, sondern vielmehr das juristische Handwerkszeug zu trainieren. Dazu gehören Gesetzessystematik, Normenhierarchie, Auslegungsregeln, Subsumtion, aber auch generell das Analysieren und Strukturieren von Texten sowie logisches Denken. Mit Blick auf die Klausuren zählen dazu auch Zeitmanagement und Strategien gegen Blackouts. Wer das methodische Grundgerüst beherrscht, kommt mit jedem Rechtsgebiet und jedem Sachverhalt klar, egal ob in der Uni oder später im Berufsleben.
Wir brauchen einen deutlich stärkeren Schwerpunkt auf die Vermittlung von Methodenkompetenz. Auf diese Idee ist mittlerweile auch die JuMiKo gekommen. Und auch der Deutsche Juristentag regt in seiner Abteilung Juristische Ausbildung dieses Jahr – neben vielen anderen guten Überlegungen – auch eine entsprechende Re-Priorisierung im Curriculum an: weniger Stoff, stärkere Methoden- und Reflexionskompetenz. Methodenkompetenz sollte aber nicht nur in einer separaten Vorlesung gelehrt werden, sondern deren Anwendung in allen prüfungsrelevanten Fächern kontinuierlich geübt werden.
Mit Blick auf die spätere Praxis ist auch eine stärkere Vermittlung von Schlüsselqualifikationen sinnvoll. Verhandlungsmanagement, Rhetorik, Mediation, Vernehmungslehre: Know-how in diesen Bereichen ist später Gold wert, egal welchen Weg man nach dem Examen einschlägt.
Die ohnehin rasende digitale Transformation hat mit dem Aufkommen omnipräsenter KI-Tools noch mal einen Quantensprung vollzogen. Digital- und KI-Kompetenz muss selbstverständlicher Bestandteil des Werkzeugkoffers werden. Gerade das Erlernen eines kritisch-reflektierten Umgangs mit KI-Tools ist elementar: Wer nicht versteht, wie diese Modelle funktionieren, und das juristische Handwerkszeug nicht vorher erlernt hat, wird deren Ergebnisse kaum kritisch hinterfragen können.
Auch mit Blick auf die Attraktivität der juristischen (Standard-)Ausbildung ist eine Integration technischer Themen relevant. Wir können es uns nicht leisten, die Generationen Z und Alpha, die in einer digitalisierten Welt aufgewachsen sind, an juristische Bachelor- oder Masterstudiengänge zu verlieren, die genau dieses Über-den-Tellerrand-Schauen anbieten.
Kein Recht ohne Werte: Rechtsstaatliche Resilienz ist ein Muss
Egal, ob man in unserer Geschichte zurückblickt oder aktuell in andere Länder schaut: Demokratien werden meist im Rahmen geltender Gesetze ausgehöhlt. Kritisches Rechtsdenken und das Einstehen für Verfassung und Rechtsstaat kann beim juristischen Nachwuchs daher nicht früh genug gefördert werden. Jurist:innen haben eine besondere Verantwortung für das Gemeinwesen. Sie besetzen viele Entscheidungs- und Machtpositionen. Die juristische Ausbildung muss das Bewusstsein dafür schaffen, dass das Recht missbraucht werden kann: Wie (und gegen wen) könnte dieses oder jenes Gesetz in den Händen einer autokratischen Regierung wirken? Gerade diese Frage ist aktueller denn je.
Methodik, Softskills, KI, Werte: Es dürfte auf der Hand liegen, dass all diese nicht-fachlichen Inhalte nun nicht ihrerseits den Prüfungsstoff aufblähen dürfen. Eine Vergrößerung des Angebots und eine Ausdünnung des Pflichtstoffs schließen sich nicht aus: weniger Müssen, mehr Können, mehr Probieren, mehr Wachsen.
Es ist Zeit, auf die zu hören, die schon lange fordern, dass die juristische Ausbildung vielfältiger, moderner und praxisnäher wird, ohne auf den Anspruch zu verzichten – damit der gute Ruf nicht irgendwann zur anekdotischen Evidenz verkommt. Das Ziel ist formuliert. Jetzt müssen Länder, Universitäten, Studierendenvereinigungen und juristische Verbände eine kritische Masse bilden, um in Bewegung zu kommen und die notwendigen Schritte zu formulieren.
Dr. Sylvia Ruge ist Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und Rechtsanwältin. Ihr eigenes rechtswissenschaftliches Studium hat sie an der Freien Universität Berlin absolviert.
Auf Jobsuche? Besuche jetzt den Stellenmarkt von LTO Karriere.
Jurastudium
Verwandte Themen:- Jurastudium
- Staatsexamen
- Examen
Teilen