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Was das Staatsexamen von Bachelor und Master lernen kann
Die Diskussion über die Zukunft der Juristenausbildung begleitet die Rechtswissenschaft seit Jahrzehnten. Zu viel Stoff, zu wenig Spezialisierung, unzureichende Digitalisierung, mangelnder Praxisbezug – die Kritikpunkte sind bekannt.
Gleichzeitig hat sich die Welt, in der Juristinnen und Juristen arbeiten, grundlegend verändert. Künstliche Intelligenz, Nachhaltigkeitsregulierung, internationale Lieferketten, Compliance-Anforderungen und digitale Geschäftsmodelle prägen heute den juristischen Berufsalltag. Die Ausbildungsstrukturen haben sich hingegen nur behutsam weiterentwickelt.
Deshalb lohnt sich ein Blick über die Grenzen der klassischen Juristenausbildung hinaus. Wirtschaftsrechtliche Studiengänge können zwar das Staatsexamen einstweilen nicht ersetzen. Sie bieten aber interessante Anregungen dazu, welche Kompetenzen Juristinnen und Juristen künftig benötigen und wie diese vermittelt werden können.
Die juristischen Kernkompetenzen bleiben dabei unverzichtbar. Wer Recht anwenden will, muss Normen auslegen, Sachverhalte erfassen und überzeugend argumentieren können. Diese Fähigkeiten werden auch im Zeitalter künstlicher Intelligenz nicht an Bedeutung verlieren.
Mehr Profilbildung statt Einheitsausbildung
Gleichzeitig erwarten Kanzleien, Unternehmen, Verbände und öffentliche Institutionen heute mehr als die Beherrschung des klassischen Pflichtstoffs. Gefragt sind Juristinnen und Juristen, die wirtschaftliche Zusammenhänge verstehen, internationale Sachverhalte einordnen können und sich in digitalen Umgebungen sicher bewegen. Hinzu kommen Kommunikations- und Verhandlungskompetenz sowie die Fähigkeit, interdisziplinär zu arbeiten.
Die juristische Ausbildung darf deshalb nicht nur Wissen vermitteln. Sie muss auch auf eine Berufswelt vorbereiten, in der rechtliche Fragestellungen zunehmend mit technologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen verflochten sind.
Die traditionelle Juristenausbildung verfolgt zu Recht das Ziel einer breiten Grundlagenausbildung. Allerdings führt dieses Leitbild häufig dazu, dass individuelle Interessen und Spezialisierungen kaum oder erst sehr spät berücksichtigt werden.
Dabei zeigt die Praxis, dass sich die späteren Tätigkeitsfelder von Juristinnen und Juristen erheblich unterscheiden. Die Anforderungen an eine Unternehmensjuristin, einen Staatsanwalt, eine Richterin, einen Compliance Officer oder einen Anwalt im Bereich der Digitalisierung sind keineswegs identisch.
Moderne, auf das Wirtschaftsrecht fokussierte Studienprogramme reagieren darauf mit größerer Flexibilität. Studierende erhalten früher die Möglichkeit, fachliche Schwerpunkte zu setzen und ein individuelles Kompetenzprofil zu entwickeln. Dies bedeutet keine Abkehr von einer soliden juristischen Ausbildung. Vielmehr ergänzt die Profilbildung die juristischen Grundlagen um zusätzliche Qualifikationen.
Digitalisierung ist nicht nur ein Spezialgebiet
Besonders deutlich zeigt sich der Reformbedarf im Bereich der Digitalisierung. Digitale Technologien verändern nicht nur einzelne Rechtsgebiete, sondern auch die juristische Arbeit selbst. Juristische Ausbildung darf sich deshalb nicht darauf beschränken, den digitalen Binnenmarkt nur anzureißen. Erforderlich ist ein Grundverständnis dafür, wie Datenschutzrecht, Plattformregulierung, künstliche Intelligenz, Datenwirtschaft, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutz ineinandergreifen.
Wer Digitalisierung lediglich als weiteres Spezialgebiet behandelt, unterschätzt ihre Bedeutung. Sie ist längst zu einer Querschnittsaufgabe geworden, die nahezu alle Rechtsgebiete erfasst. Künftige Juristinnen und Juristen müsssen digitale Geschäftsmodelle, datengetriebene Prozesse und die rechtlichen Grundstrukturen künstlicher Intelligenz so weit verstehen, dass sie in diesen Zusammenhängen sicher beraten und gestalten können.
Nachhaltigkeit und Compliance als Rahmen für die Wirtschaft
Ähnlich verhält es sich mit Nachhaltigkeit und Compliance. Auch sie sind keine bloßen Zusatzthemen mehr, sondern prägen zunehmend die rechtlichen Rahmenbedingungen unternehmerischen und staatlichen Handelns. Klimaschutzrecht, Umwelt- und Energierecht, Vergaberecht, Beihilfenrecht, Lieferkettenregulierung, Unternehmensrecht sowie Berichts- und Sorgfaltspflichten greifen immer stärker ineinander.
Damit verändert sich auch das juristische Berufsbild. Juristinnen und Juristen müssen Nachhaltigkeitsanforderungen nicht nur abstrakt kennen, sondern in Vertragsgestaltung, Governance-Strukturen, Compliance-Systeme und Risikomanagement übersetzen können. Wie die Digitalisierung ist auch Nachhaltigkeit eine Querschnittsmaterie. Sie verbindet öffentliches Recht, Privatrecht, Europarecht, Gesellschaftsrecht und internationale Wirtschaftsbeziehungen.
Recht gestalten, nicht nur anwenden
Juristische Ausbildung wird häufig mit der Lösung von Fällen verbunden. Die Praxis verlangt jedoch oft etwas anderes: Verträge entwerfen, Risiken bewerten, Verhandlungen führen, Projekte begleiten oder komplexe Sachverhalte strukturieren.
Deshalb sollten auch Gestaltungskompetenzen stärker berücksichtigt werden. Vertragsgestaltung und -verhandlung sowie strategische Rechtsberatung gewinnen in vielen Berufsfeldern an Bedeutung. Diese Fähigkeiten lassen sich erlernen und trainieren. Sie verdienen einen festen Platz in modernen Ausbildungsprogrammen.
Dies gilt gerade in den Bereichen Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Compliance. Dort geht es häufig nicht allein darum, einen abgeschlossenen Sachverhalt rechtlich zu beurteilen. Vielmehr müssen rechtliche Strukturen vorausschauend entwickelt werden: für Datenflüsse, Plattformmodelle, KI-Anwendungen, Lieferketten, Nachhaltigkeitsberichte, interne Kontrollsysteme oder grenzüberschreitende Vertragsbeziehungen.
Internationalisierung ist keine Zusatzqualifikation mehr
Auch die zunehmende Internationalisierung spricht für eine Weiterentwicklung juristischer Studienangebote. Europarecht, internationales Wirtschaftsrecht und grenzüberschreitende Sachverhalte prägen längst den juristischen Alltag vieler Absolventinnen und Absolventen.
Englischsprachige Lehrveranstaltungen, internationale Kooperationen und der Umgang mit fremdsprachigen Rechtsquellen sollten daher nicht als besondere Zusatzangebote verstanden werden. Sie gehören zunehmend zur juristischen Grundausstattung.
Reformen müssen nicht bei null beginnen
Die Diskussion über die Zukunft der Juristenausbildung wird häufig so geführt, als stünden nur zwei Optionen zur Verfügung: Bewahrung des Bestehenden oder grundlegender Systemwechsel. Dabei werden viele Reformideen bereits heute in wirtschaftsrechtlichen Studiengängen erprobt: stärkere Profilbildung, internationale Ausrichtung, digitale Kompetenzen, vertiefte Kenntnisse in Nachhaltigkeit und Compliance, interdisziplinäre Perspektiven und praxisnahe Lehrformate. Nicht alles lässt sich auf die klassische Juristenausbildung übertragen, vieles aber schon.
Die Reform der Juristenausbildung muss daher nicht bei null beginnen. Wer wissen möchte, welche Kompetenzen Juristinnen und Juristen künftig benötigen, sollte auch dort hinschauen, wo neue Konzepte bereits erfolgreich umgesetzt werden.
Der Autor Prof. Dr. Hannes Rösler, LL.M. (Harvard) ist Professor für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Siegen. Dort lehrt er u. a. im reformierten LL.M.-Studiengang "Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht".
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