Junger Mann entspannt vor einem Bücherregel
Umgang mit KI im Jurastudium

Wie viel KI darf in die Haus­ar­beit?

von Simon Morgenstern26. August 2026, Lesedauer: 7 Minuten

Es ist nicht verboten, KI für juristische Hausarbeiten zu nutzen. Aber welche Regeln gelten? Ist eine faire Bewertung noch möglich? Oder verzichten Unis bald auf Hausarbeiten? LTO hat sich an Jura-Fakultäten umgehört.

Semesterferien – jetzt könnte man Urlaub machen, jobben oder einfach den Sommer genießen. Stattdessen stehen die juristischen Hausarbeiten an und es bleibt weniger freie Zeit, als man sich erhofft hat. 

Da liegt es nahe, sich von Künstlicher Intelligenz (KI) helfen zu lassen. Immerhin hat es ChatGPT in einem Testlauf schon geschafft, eine Hausarbeit im Allgemeinen Schuldrecht zu bestehen

Doch wie viel darf man der KI überlassen? Worauf müssen Studierende achten? Sind Hausarbeiten überhaupt noch sinnvoll? Und wie kann fair bewertet werden, wenn den einen nur zeichenbegrenzte freie Versionen zur Verfügung stehen, während andere Zugriff auf teure spezialisierte Tools haben? 

Eine LTO-Anfrage bei mehreren großen Jurafakultäten zeigt, welche Regeln für den KI-Einsatz bei Hausarbeiten schon gelten – und wo die Unis noch für Klarheit sorgen müssen. 

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Eine eigene Arbeit?

Grundsätzlich verboten ist der Einsatz von KI in Hausarbeiten nicht – anders als in beaufsichtigten Klausuren. Jedoch sehen alle Regelungen vor, dass eine eigene Leistung vorliegt. Eine vollständige Bearbeitung durch die KI ist daher genauso wie Ghostwriting verboten. So ist der Einsatz von KI nach einer Richtlinie der Bucerius Law School (BLS) unzulässig, wenn die wesentlichen Ergebnisse durch die KI erzeugt. Die Studierenden müssen für die Ergebnisse einstehen. Sollte die KI mit ihren Auskünften daneben liegen, muss man mit der daraus folgenden negativen Bewertung leben. 

Zudem müssen die Standards des wissenschaftlichen Arbeitens beachtet werden. Das heißt, insbesondere fremdes Wissen ist als solches zu kennzeichnen. Beim Einsatz von KI kann jedoch nicht immer nachvollzogen werden, woher die Informationen stammen. Daher besteht die Gefahr, dass Studierende fremdes Wissen ohne Quellenangabe übernehmen. Der Leitfaden der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf stellt klar: Soweit in der Bearbeitung mehrere halluzinierte Zitate (nichtexistierende Quelle oder erfundene Namen von Urhebern oder Titeln) festgestellt werden, ist die Arbeit mit ungenügend (0 Punkten) zu bewerten.

Auch das Verwaltungsgericht (VG) Kassel hat bereits festgestellt, dass der Einsatz von KI – soweit nicht offengelegt – eine Nutzung von unerlaubten Hilfsmitteln darstellt. Dies sei auch der Fall, wenn es, wie im zu entscheidenden Fall, kein ausdrückliches Verbot von KI in der Prüfungsordnung gebe. Nach Ansicht des Gerichts ist die "Grenze zur nicht mehr selbständigen Anfertigung der Prüfungsleistung (…) bereits bei einem einmaligen ungekennzeichneten Einsatz generativer KI" überschritten.

Wo KI helfen darf

Unproblematisch ist der Einsatz von KI zur Rechtschreib- und Grammatikprüfung. Gleiches gilt für den Einsatz als Suchmaschine. Dabei gilt der Grundsatz: Was bisher bereits zulässig ist, wird nicht durch den Einsatz von KI unzulässig.

Sobald jedoch Formulierungen der KI übernommen werden, sollte dies kenntlich gemacht werden. Dies gilt z.B., wenn die KI beim Paraphrasieren einer Quelle unterstützt oder eigene Formulierungen mit Hilfe einer KI optimiert werden. Auch die Unterstützung bei der Strukturierung der Arbeit (Gliederung) oder dem Erstellen von Grafiken, sollte in der Regel kenntlich gemacht werden. Welche Nutzung konkret zulässig ist, richtet sich nach der jeweiligen Aufgabenstellung und den Vorgaben der Fakultät.

Einige Richtlinien wie an der BLS oder der Universität Regensburg sehen vor, dass zur Offenlegung ein gesondertes KI-Verzeichnis geführt werden soll. An der Universität Mannheim müssen Bachelorstudierende die Nutzung von KI an der entsprechenden Stelle – vergleichbar zu Zitaten – kenntlich machen. 

Erfolg abhängig vom Kontostand?

Welche KI genutzt wird, ist den Studierenden überlassen. So ist der Einsatz aller auf dem Markt verfügbaren KI-Systeme möglich: von kostenfreien Versionen allgemeiner Sprachmodelle wie ChatGPT oder Gemini bis zu spezialisierter Rechts-KI wie Harvey AI, Libra oder Beck Noxtua. Dazu machen die Fakultäten in der Regel keine Vorgaben und auch kein Angebot. 

Das allerdings führt zu ungleichen Bedingungen. Kein ganz neues Problem, denn es war schon immer hilfreich, wenn man etwa in der Anwaltskanzlei von Eltern oder bekannten eine juristische Datenbank nutzen konnte. Doch solche Nachteile konnten durch die Bibliotheken weitgehend ausgeglichen werden. Spezialisierte Legal KI ist nicht bloß ein zusätzliches Recherchemedium, sondern kann die Anwender unmittelbar bei Analyse, Formulierung, Strukturierung und Lösung des Falls unterstützen, hat Zugriff auf Datenbanken, gewährleistet eine höhere Richtigkeit von Ergebnissen, ermöglicht es, Quellenangaben nachzuvollziehen und bietet eine umfangreiche Nutzung. Freie KI-Versionen, die in der Regel auf einige wenige Fragen und eine Internetrecherche begrenzt sind, können da nicht mithalten. 

Der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. befürchtet daher ungleiche Bedingungen für Studierende: "Wenn Universitäten solche Werkzeuge nicht zur Verfügung stellen können, wird es für Studierende zu einer Frage der individuellen Möglichkeit, sich dieser Werkzeuge zu bedienen. Ein solcher Zustand kann mehr soziale und finanzielle Ungleichheit unter Studierenden begünstigen."

Bisher gehört es aber nicht zum Standard juristischer Bibliotheken oder Fakultäten, Zugang zu spezialisierter KI anzubieten. Einzig die BLS konnte mitteilen, dass für alle Studierenden eine Lizenz für den Rechts-KI-Anbieter Legora vorliegt. An anderen Universitäten gibt es, wenn überhaupt, nur allgemeine Sprachmodelle. 

Das Ende der Hausarbeit?

Es gehört zu Hausarbeiten dazu, dass sich der Entstehungsprozess nur begrenzt nachvollziehen lässt und ungleiche Bedingungen die Bewertung der Leistungen verzerren. Der Einsatz von KI verschärft diese Probleme jedoch. Einige Fakultäten haben auch deshalb beschlossen, auf Hausarbeiten weitgehend zu verzichten. 

Die Universität Passau begründet den Schritt damit, dass der Zugang zu praxisgerechten Werkzeugen nicht finanzierbar sei. Es bestehe die Befürchtung, dass finanzstarke Studierende, die entsprechende Systeme lizenzieren könnten, bevorzugt würden. Dies sei mit der Ausbildungs- und Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (GG)) und dem Gleichheitsgebot (Art. 3 Abs. 1 GG) unvereinbar. 

Der Aufwand für die Korrektur von Hausarbeiten stehe außer Verhältnis zum Nutzen. Zur Kontrolle der wissenschaftlichen Arbeitsweise von Studierenden seien die weiterhin bestehenden wissenschaftlichen Seminararbeiten besser geeignet. Und eine Seminararbeit ist im Gegensatz zu den Hausarbeiten zwingend durch § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO) in Bayern vorgegeben. 

Wie die Hausarbeit sich verändern könnte

Auch an der Uni Regensburg steht die klassische juristische Hausarbeit auf dem Prüfstand. Die Uni hat eine KI-Richtlinie eingeführt, die allerdings nur ein erster Schritt sei, so Prof. Dr. Tabea Bauermeister, Inhaberin der Juniorprofessur für Bürgerliches Recht und Recht der algorithmenbasierten Wirtschaft, die im vergangenen Jahr die Regelung auf LTO vorstellte. "Prüfungsformate sollten dabei unterstützen, zukunftsfeste Kompetenzen zu erwerben. Dies sind z.B. Methodik, Argumentation, Quellenverständnis, sowie Einordnungs- und Kritikfähigkeit. Ob die Hausarbeit dafür nach wie vor geeignet ist, wird offen diskutiert", so Bauermeister.

Erst vor wenigen Monaten hatte Bauermeister zusammen mit Prof. Dr. Michael Grünberger (BLS) und Prof. Dr. Paulina Jo Pesch (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg) das "Hamburger Protokoll: KI-Edition" veröffentlicht. Damit sollte eine Diskussionsgrundlage über die juristische Ausbildung der Zukunft geschaffen werden. Auch darin wurde die Hausarbeit in ihrer derzeitigen Form infrage gestellt. Sollte man die Hausarbeit beibehalten wollen, könne man sie jedoch um eine mündliche Verteidigung oder eine Protokollierung der Arbeitsweise ergänzen, so ein Vorschlag. Dadurch könnten die Kompetenzen der Studierenden und die tatsächliche Urheberschaft besser geprüft werden.

Umgang mit KI muss gelernt sein

Auch die Bundesfachschaft sieht Reformbedarf. Die juristische Ausbildung solle vermitteln, KI kritisch, verantwortungsvoll und methodensicher zu nutzen. "Die Fakultäten und Fachbereiche sollen freiwillige Lehrveranstaltungen zur Vermittlung von KI-Kompetenz anbieten", fordert die Bundesfachschaft. 

Dem Wunsch kommen immer mehr Universitäten nach. An der BLS wird ab September ein neues verpflichtendes "Digital Literacy"-Modul eingeführt. Es soll juristisches Wissen mit KI-Kompetenzen verknüpfen. Auch an der Ludwig-Maximilian-Universität München soll ab dem Wintersemester 2027/2028 die verpflichtende Veranstaltung "Juristische Arbeitstechniken, einschließlich KI" eingeführt werden. An der Universität zu Köln und der Uni Düsseldorf gibt es umfangreiche freiwillige Angebote im Rahmen von Zertifikaten oder Begleitstudiengängen.

Erst selbst denken, dann die KI fragen 

All das hilft jedoch wenig, wenn man aktuell eine Hausarbeit schreiben muss und nicht weiß, wie man am besten mit der KI umgeht. Prof. Bauermeister empfiehlt Studierenden, zunächst auf das eigene Wissen, die gesetzlichen Regelungen und einschlägige Rechtsprechung zu vertrauen: "Bei der Arbeit mit einem Fallbuch schaut man sich auch nicht sofort die Lösung an." Das Risiko, durch die Antworten der KI schon zu voreingenommen für eigene Lösungswege und Ideen zu sein, sei groß. Danach könne man aber – soweit durch die Fakultät und den Prüfer zugelassen – die KI für Feedback oder zur Überprüfung von Formulierungen einsetzen. 

Auch die Formatierungen, Fußnoten oder Plausibilität kann die KI gut prüfen. Durch die Einführung von KI steigen jedoch auch die Anforderungen mancher Professoren. "Formale Fehler dürfen nicht mehr passieren" hatte Prof. Dr. Georg Borges in einem Interview über sein juristisches KI-Projekt gesagt. Wobei er gleichzeitig geeignete Use Cases für den Einsatz von KI beim juristischen Arbeiten aufzeigt.

Den Studierenden bleibt aktuell wohl nur die Möglichkeit, KI ergänzend einzusetzen. Ob dann mehr Zeit für echte Semesterferien bleibt? Eher nicht. Die Zeit, die KI einsparen kann, muss man zumindest im Moment darauf verwenden herauszufinden welche Regelungen an der Fakultät gelten und wie der Einsatz in diesem Rahmen möglich ist. 

Auch in diesem Artikel wurde KI zur Umformulierung einzelner Sätze genutzt. 

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Thema:

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