Foto: UR Annika Schuppe / Bucerius Law School / FAU Giulia Iannicelli / Skalierung und Zuschnitt LTO
Wie das Jurastudium im KI-Zeitalter aussehen kann
Im Februar 2024 machte das "Hamburger Protokoll" die Runde. Erstmals forderten nicht nur Studierendenvertreter und Interessensverbände eine Reform des Jurastudiums, sondern auch eine gehörige Anzahl Juraprofessoren. Weniger Stoff, alternative Abschlüsse und Anlaufstellen für Beschwerden waren die Kernpunkte der ersten Auflage.
Nun folgt das Update ("Hamburger Protokoll: KI-Edition") mit einer klaren These: Weil Künstliche Intelligenz (KI) in den vergangenen zwei Jahren die Arbeitswelt so massiv verändert habe, müsse das Jurastudium entsprechend angepasst werden, um die Jurastudierenden auf ihre späteren Aufgaben vorzubereiten.
Die Autoren meinen damit aber nicht bloß eine Zusatzveranstaltung oder einen Kurs für eine Schlüsselqualifikation, sondern eine grundlegende Neustrukturierung des Jurastudiums, die KI und ihre Anforderungen grundlegend in den Studienplan integriert.
Warum das Ganze?
Als Gründe für die Neustrukturierung des Jurastudiums nennen die Autoren, dass Juristen später hohe Positionen in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft innehätten, in denen sie viel gestalten könnten. Deshalb sei es besonders wichtig, sie mit Blick auf KI-Einflüsse zu verantwortungsvollen Entscheidern zu machen.
Gleichzeitig bewirke KI, dass die bloße Reproduktion von speziellem Fachwissen weniger wichtig werde. Es komme stattdessen nach wie vor auf eine solide Grundlage und Systemverständnis an, die allerdings ergänzt werden müssten. Erstens um eine KI-Kompetenz, also ein Verständnis für den Umgang mit KI, das über bloßes Prompten hinausgeht. Zweitens würden menschliche Kommunikationsfähigkeiten immer wichtiger.
Die Autoren fassen das so zusammen: "Gerade weil in Zukunft Partikularwissen viel leichter auch von KI-Systemen ermittelt werden kann, unterscheiden sich Jurist:innen durch die menschliche Interaktion. Unerlässliche Voraussetzung dafür bildet eine breite und diversitätsbewusste soziale Kompetenz."
Wie könnte ein anders aufgebautes Jurastudium aussehen?
Das "Hamburger Protokoll: KI-Edition" nennt gleich mehrere Modelle, wie KI als fester Bestandteil in das Jurastudium integriert werden kann. Dabei sehen die Autoren ein Grundproblem: Nur weil man das Jurastudium ändert, ändert sich nicht gleich das Staatsexamen als Prüfungsformat. Egal, wie man KI-Kompetenzen vermitteln möchte, am Ende kommt es für die Jurastudierenden darauf an, in den zwei Klausurwochen und der mündlichen Prüfung zu performen.
So sieht etwa das "Integrationsmodell" vor, zusätzlich zu bestehenden Lehrveranstaltungen weitere Vorlesungen zum Thema KI anzubieten, in denen es etwa um juristisches Prompten gehen soll oder darum, wie man verifiziert, ob das, was die KI ausspuckt, juristisch Hand und Fuß hat. Ein großer Nachteil, den die Autoren beim Integrationsmodell sehen: Das Jurastudium ist ohnehin schon sehr vollgepackt und dauert schon heute im Schnitt zwischen zehn und elf Semestern.
Demgegenüber verfolgt beispielsweise das "Spiralenmodell" den Ansatz, juristische Kernkompetenz und den Umgang mit KI jeweils aufeinander aufzubauen, also schrittweise im Wechsel miteinander zu verzahnen. Die Gefahr: Letztlich lernen die meisten Jurastudierenden mit klarem Fokus auf das Examen, das immer komplexer wird. KI-bezogene Vorlesungen könnten so aus Sicht der examensorientierten Studierenden zur Nebensache werden.
Unabhängig vom Modell plädieren die Autoren deshalb dafür, "ernst zu machen mit den gesetzlichen Anforderungen, wonach die Examenskandidat:innen 'das Recht mit Verständnis erfassen und anwenden können' (§ 16 Abs. 3 S. 3 BayJAPO, § 6 S. 2 HambJAG)". Mit anderen Worten: Solange im Examen nicht nur wirklich juristische Kernkompetenz, sondern auch viel Spezialwissen abgefragt wird, könne man von den Studierenden nicht verlangen, das völlig außer Acht zu lassen.
Wie könnten neue Prüfungsformate aussehen?
In dem neuen Forderungspapier geht es auch darum, wie neue juristische Prüfungsformate aussehen könnten. Während die ersten Universitäten sich mit eigenen Leitfäden für die KI-Nutzung in Prüfungen behelfen, sind andere Stimmen nicht so zuversichtlich, dass zum Beispiel die Hausarbeit als juristisches Prüfungsformat die KI überleben wird.
Das sehen die Macher des neuen "Hamburger Protokolls" optimistischer. Für sie gibt es drei Stellschrauben, an denen man in Sachen Prüfungsformat drehen könnte: den Prüfungszeitraum (mehrstündige Klausur bis wochenlange Hausarbeit), die Form der Leistungserbringung (mündlich, schriftlich oder kombiniert) und den Prüfungsgegenstand (Aufsichtsarbeit, wissenschaftliche Ausarbeitung, Vortrag, Peer-Feedback, Law Clinics, Moot Court, etc.).
Je nachdem, für welches Modell man sich im neu aufgebauten Jurastudium entscheide, seien verschiedene Kombinationen hinsichtlich der Prüfungsformate denkbar. Die klassische Klausur eigne sich etwa gut, um juristische Kernkompetenzen abzuprüfen. Aus Sicht der Autoren ist auch die Hausarbeit nicht tot. Man könne beim Hausarbeitenschreiben den Einsatz von KI ausdrücklich erlauben und die Jurastudierenden ihre Hausarbeit in einer mündlichen Prüfung verteidigen lassen.
Alternativ schlagen die Autoren vor, sogenannte Portfolioprüfungen zu etablieren. Dabei ergibt sich die Note nicht nur aus dem Endprodukt, also etwa der fertigen Hausarbeit, sondern auch aus einem Vortrag darüber, wie man KI für die eigene Hausarbeit sinnvoll genutzt hat. Die Idee dahinter: Verlässt sich ein Jurastudent beim Hausarbeitenschreiben nur auf KI, fliegt er spätestens an dieser Stelle auf.
Einladung zum Mitdiskutieren
Einen Unterschied zum ersten "Hamburger Protokoll" gibt es übrigens: Die Neuauflage enthält nicht fertig ausgearbeitete Forderungen, sondern möchte den Diskurs anstoßen. Federführend bei der Erstellung waren Prof. Dr. Tabea Baumeister (Universität Regensburg), Prof. Dr. Michael Grünberger (Bucerius Law School) und Prof. Dr. Paulina Jo Pesch (Universität Erlangen-Nürnberg).
Das Papier basiert auf einer Initiative der Bucerius Law School gemeinsam mit der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg. Es sind die Ergebnisse eines Workshops aus dem Dezember 2025, an dem erneut zahlreiche Juraprofessoren, Forscher, Studenten sowie Vertreter aus Prüfungsämtern, Justiz, anwaltlicher Praxis und Legal-Tech-Unternehmen teilgenommen haben.
Wer vertieft nachlesen möchte, findet das "Hamburger Protokoll: KI-Edition" hier.
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