Georg Eisenreich (2.v.r, CSU), Staatsminister der Justiz in Bayern sowie Koordinator der B-Länder, spricht neben Stefanie Hubig (r, SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Anna Gallina (2.v.l, Bündnis 90/Die Grünen), Senatorin für Jus
Beschluss der JuMiKo zur Zukunft der volljuristischen Ausbildung

Die Juris­ten­aus­bil­dung liegt in sch­lechten Händen

Gastbeitrag von Quint Aly12. Juni 2026, Lesedauer: 5 Minuten

Die Justizminister haben sich wieder mit der Zukunft der Juristenausbildung beschäftigt. Sowohl der Zeitpunkt als auch der Umgang mit wissenschaftlichen Quellen sind aber äußerst irritierend, findet Quint Aly.

Als "sachgerechte Grundlage für eine sinnvolle Weiterentwicklung der Juristenausbildung" erachten die Justizminister:innen der Länder den neuen Bericht des Ausschusses zur Koordinierung der Juristenausbildung (KOA). So heißt es in einem Beschluss, den die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) am heutigen Freitag verabschiedet hat. 

So hatte der KoA, ein 1984 erstmals einberufenes Gremium aus Fachvertreter:innen der Landesjustizministerien und Justizprüfungsämtern, ab 2019 eigeninitiativ einen Bericht zur Zukunft der juristischen Ausbildung erstellt. Der hierauf folgende Beschluss der JuMiKo hatte eine Welle der Empörung ausgelöst: Nebst einem offenen Brief mit über 1.600 Unterzeichner:innen, unter ihnen auch zahlreiche Berufsverbände, äußerten sich Hunderte Jurist:innen in den sozialen Medien und teilten ihre eigenen Erfahrungen mit der juristischen Ausbildung. Kern der Kritik bildete die Feststellung der JuMiKo, es existiere kein „grundlegender“ Reformbedarf. Auf Presseanfrage hin wurde damals verlautbart, man hätte lediglich eine Diskussion eröffnen wollen – im Rahmen einer Tagung an der Bucerius Law School, der Gründungstagung des ACTL im September 2025, bezeichnete Anna Gallina, Justizsenatorin Hamburgs und derzeit Vorsitzende der JuMiKo, die Kommunikation rückblickend als unglücklich. 

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Ohne Rücksicht auf den Diskurs 

Zwei Jahre später ist die Ausgangslage zudem eine andere. Die Kritik von Spitzenabsolvent:innen wie Ron Straßburg hatte zuletzt für große mediale Aufmerksamkeit gesorgt und spätestens durch einen Essay von Ronen Steinke zur Marginalisierung des Sexualstrafrechts hatte der Diskurs den Sprung in die breite Öffentlichkeit geschafft, unter anderem auch in Talkshows wie die von Caren Miosga. Ähnlich verhält es sich mit der politischen Situation. Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Bundestag, Carmen Wegge, hatte die JuMiKo öffentlich aufgefordert, sich mit der Frage des Sexualstrafrechts zu befassen. Eine Stellungnahme des Deutschen Juristinnenbundes (djb) hat diese Woche nachgelegt und die Forderung in Richtung grundlegender Reformen ausgebaut. Ferner wurden in mehreren Bundesländern (teils bundesweite) Reformsignale im Koalitionsvertrag verankert, zuletzt auch in Schlüsselländern wie Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Man hätte sich also gewünscht, dass die JuMiKo  diese zahlreichen Ansätze öffentlicher und politischer Meinungsbildung weiterentwickelt und die juristische Ausbildung mit einer ähnlichen Aufmerksamkeit bedenkt, wie es der mediale Diskurs zuletzt getan hat. 

Doch hierzu scheinen die Justizminister:innen der Länder weiterhin nicht bereit zu sein. Im Gegenteil: Während in der Beschlussempfehlung noch eine Passage zum psychischen Druck sowie die Forderung in Richtung der Bundesjustizministerin nach einem Drittversuch enthalten waren, wurden selbst diese vorsichtig-programmatischen Elemente im Laufe der Beratungen wieder entfernt. Stattdessen unterlässt der Beschluss jede Äußerung in der Sache, verlässt sich hierfür vollständig auf den zugrundeliegenden Bericht des KOA. Das wiederum mutet politisch verantwortungslos an, wie sich spätestens zeigt, wenn man den Bericht einer Qualitätskontrolle unterzieht.  

Am bestehenden Diskurs vorbei – Dringlichkeit der Digitalisierung verkannt

So trägt der Bericht zwar den Titel "Zukunft der juristischen Ausbildung", verweist auf Seite 48 für das Zukunftsthema schlechthin – die digitale Transformation – aber auf einen gesonderten Bericht, der erst noch zu erstellen sei.  Vorerst belässt man es bei der Feststellung, die berufsspezifische notwendige Kompetenz von Volljurist:innen beschränke sich vordergründig auf die Anwendung von zur Verfügung gestellter Software. Kenntnisse zu Programmierung oder Informatik seien vor diesem Hintergrund nicht erforderlich. Für sich genommen eine vertretbare Einschätzung. Insgesamt aber drängt sich der Eindruck auf, dass die Mitglieder des KoA weder die Tragweite noch die Dringlichkeit der Entwicklungen rund um KI & Datafizierung erkannt haben. 

Weiter noch: spätestens bei Lektüre der Fußnoten stellt sich die Frage, ob der KoA die ihm übertragene Verantwortung ausreichend ernst nimmt. Referenzen auf den mittlerweile umfassenden Bestand rechtsdidaktischer Forschung sucht man vergeblich, einschlägige Fachquellen wie die seit knapp 15 Jahren erscheinende Zeitschrift für Didaktik der Rechtswissenschaft bleiben in den über 100 Fußnoten vollständig unerwähnt. Hierzu hätten auch vielbeachtete Untersuchungen wie das (mittlerweile reproduzierte) Experiment von Hufeld zur fehlenden Objektivität von juristischen Klausurbewertungen oder die Untersuchung von Hemler und Krukenberg zum Schwierigkeitsgrad von Examensklausuren im Zeitverlauf gezählt. Aber nicht nur wissenschaftliche Publikationen im engeren Sinne fehlen. Auch eine Auseinandersetzung mit Diskursbeiträgen aus der Wissenschaft, wie dem "Hamburger Protokoll", dessen zweiter Edition oder dem Thesenpapier "Juristisches Prüfen 2030" lässt sich nicht erkennen. 

Stattdessen wird, neben zahlreichen Selbstverweisen, beispielsweise ein Interview mit einer städtischen Bezirksschülervertretung im Kölner Stadtanzeiger herangezogen, um zentrale Befunde des Berichts zur Situation von Studierenden zu stützen. Symptomatisch für die Qualität des Berichts ist auch der Umgang mit der Dissertationsschrift von Prof. Jessica Hamed. Im Jahr 2025 erschienen, enthält diese eine der wenigen empirischen Untersuchungen zum psychischen Druck explizit in Bezug auf die erste Staatsprüfung – einem Kernthema des Berichts. Doch statt die wissenschaftliche Publikation der Autorin eingehend zu würdigen, verweist lediglich eine Fußnote auf das stark gekürzte Begleitinterview in einem PublikumsmediumDie bisweilen grundlegende Kritik der Untersuchung am vorhandenen Prüfungssystem hat es nicht mal in Ansätzen in den Bericht geschafft. Passend hierzu wurde das Gros der geladenen Expert:innen lediglich zu Möglichkeiten befragt, "der Stressbelastung von Studierenden durch Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz entgegenzuwirken". Bericht und Befragung beschränken sich damit a priori auf folgenseitige Maßnahmen, eine fachlich fundierte Diskussion der systemseitigen Ursachen unterbleibt. 

Fehlendes Grundwissen zur Hochschulforschung

Wo wiederum tatsächlich auf wissenschaftliche Untersuchungen zurückgegriffen wird, offenbart sich fehlendes hochschuldidaktisches Grundwissen. So wird der Versuch, Stress im Studium als allgemeines Problem ohne juraspezifische Dimension zu kennzeichnen, fast ausschließlich mit einer Studie der Techniker Krankenkasse aus 2017 belegt. Die hier abgebildete Fächergruppe "Rechts- und Wirtschaftswissenschaften" ist in Fragen der psychischen Belastung allerdings hochgradig binnendifferent. Um das herauszufinden, hätte bereits ein kurzer Blick in die 22. Sozialerhebung im Auftrag des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt genügt. Bei den hier ausgewiesenen Items zu Stress und Überlastung erreichen Studierende der Rechtswissenschaft die zweithöchste Ausprägung, während Studierende der Wirtschaftswissenschaft jeweils die geringste Ausprägung aufweisen

Diese und ähnliche Datensätze aus der Hochschulforschung können zudem jederzeit über ein öffentlich finanziertes Forschungsdatenzentrum bezogen werden, um weitere fachspezifische Auswertungen vorzunehmen – ein Weg, den der KoA offensichtlich nicht beschreiten wollte oder aus fehlender Datenkompetenz heraus nicht beschreiten konnte. Demgegenüber steht der allein anekdotische Verweis des Berichts auf die Inanspruchnahme universitärer Beratungsangebote als Indikator, obschon umfassend dokumentiert ist, dass solche Angebote stark unterfrequentiert sind. Mindestens merkwürdig mutet schließlich die Empfehlung in Richtung der Fachschaften an, mit ausgewogener Kommunikation könne man ein unterstützendes Lernumfeld fördern. Eine souveräne Reaktion auf die demokratisch gebotene Interessensvertretung von Studierenden sieht anders aus. 

JuMiKo und KoA kein Interesse an ernsthaftem Diskurs

Alles in allem kann der heutige Beschluss der JuMiKo nur irritieren. Ein Bericht, der die rechtsdidaktische Forschung fast vollständig ausblendet und stattdessen Interviews aus Regionalzeitungen mit Bezirksschülervertretungen ins Feld führt, bildet mit Sicherheit keine "sachgerechte Grundlage" für die Arbeit am Rechtsstaat von morgen. 

Und so bleibt es beim Eindruck, dass JuMiKo und KoA kein Interesse an einem ernsthaften Diskurs haben. Dies ergibt sich nicht nur aus dem Inhalt des Berichts, sondern auch aus dem Zeitpunkt der Beschlussfassung: Völlig ohne Not haben die Berichterstatter aus Nordrhein-Westfalen diese nicht für die Herbst-, sondern für die Frühjahrskonferenz, also noch vor dem 75. Deutschen Juristentag terminiert. Besonders brisant: Dessen Abteilung "Juristische Ausbildung" liegt seit Anfang Mai ein Gutachten von Prof. Julian Krüper vor und mit diesem auch die Forderung, der KOA solle als Kooperationsformat mit den juristischen Fakultäten neu konzipiert werden. Auch wenn hierbei die Frage offenbleibt, wie der Interessenskonflikt einer Selbstbegutachtung künftig vermieden werden soll: Mit dem heute vorgelegten Bericht hat der KOA unfreiwillig unter Beweis gestellt, dass es beim Status Quo nicht bleiben kann. 

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